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Anlage KAP bei Zusammenveranlagung

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    Anlage KAP bei Zusammenveranlagung

    Hallo,
    ich habe ein Gemeinschaftsdepot mit meiner Frau und sitze gerade an Anlage KAP. Im Forum habe ich gelesen, dass man angefallene Kapitalerträge aus der Steuerbescheinigung bei einem Gemeinschaftsdepot in den Elster-Formularen aufteilen muss und jeweils bei mir und bei meiner Frau getrennt in der Anlage KAP angeben muss. Ich frage mich, ob es keinen schnelleren Weg gibt, zB einfach die Summen aus der Steuerbescheinigung nur bei mir anzugeben. Ich würde mir gern ersparen, jeden Betrag erst mal mühsam durch 2 teilen und dann händisch in Elster angeben zu müssen. Da wir gemeinsam veranlagt werden, könnte man das evtl. so machen, um es zu vereinfachen? Wir haben nur die Kapitalerträge aus dem Gemeinschaftsdepot.

    #2
    Warum wird denn überhaupt die Anlage KAP abgegeben? Beim falschen Ehegatten werden Einnahmen jedenfalls nicht angegeben.

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      #3
      Welche Gründe gibt es denn überhaupt für die Einreichung der Anlage KAP ? Bei nur inländischen Kapitaleinkünften, die dem Steuerabzug

      unterlegen haben, besteht ja keine Verpflichtung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Wir haben bei der Depotbank den Freistellungsauftrag nicht in der vollen Höhe hinterlegt, so dass auf Kapitalerträge Steuern einbehalten wurden.

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          #5
          Wir haben bei der Depotbank den Freistellungsauftrag nicht in der vollen Höhe hinterlegt,
          Wenn der Sparer-Pauschbetrag wegen zu niedriger Freistellungsaufträge nicht ausgeschöpft wurde, macht die Einreichung natürlich Sinn.

          Die paar Zahlen aus nur einer Steuerbescheinigung durch 2 zu teilen, ist doch kein großer Aufwand, andere Kapitalerträge gibt es ja nicht.

          Steuerlich macht es keinen Unterschied, da hast du natürlich recht, aber bei Gemeinschaftskonten steht jedem Ehegatten nun mal die Hälfte zu.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo Logitech ,

            Zitat von Logitech Beitrag anzeigen
            den Freistellungsauftrag nicht in der vollen Höhe hinterlegt, so dass auf Kapitalerträge Steuern einbehalten wurden.
            Darum ist es eben ungeheuer wichtig, dass man seine Banken Mitte Dezember nochmal durchkontrolliert!

            Erst vor kurzem schrieb ich einem Fragesteller:


            "der Freistellungsauftrag hat ja erstmal nichts mit der Einkommensteuer zu tun, sondern mit der Verhinderung,
            dass Banken deine erwirtschafteten Zinsen anonym versteuern.
            Du musst also deinen FSA so geschickt verteilen, dass deine zu erwartenden Zinsen durch den FSA möglichst abgedeckt sind.

            In der Hochzinsphase, wie jetzt, wird der FSA nicht ausreichen um alle Zinsen abzudecken, die werden dann automatisch verteuert.

            In der Niedrigzinsphase, wie vor zwei - drei Jahren, erhielt man eventuell gar nicht so viel Zinsen , wie man FSA hatte.
            Da war es dann wichtig, die erhaltenen Zinsen auch wirklich vor anonymer Versteuerung zu schützen,
            sonst musste man diese Zinsen mühsam über die Einkommensteuererklärung zurückerkämpfen."


            Nun musst du halt den beschwerlichen Weg gehen - vielleicht merkst du es dir dann für nächstes Jahr!

            Übrigens, die Banken, mit denen ich zu tun habe, geben die Daten bei Gemeinschaftskonten immer bereits aufgeteilt aus.

            Gruß - Hans

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              #7
              Übrigens, die Banken, mit denen ich zu tun habe, geben die Daten bei Gemeinschaftskonten immer bereits aufgeteilt aus.
              Ich kann dazu nichts sagen, weil wir keine Gemeinschaftskonten haben. Wenn es so ist, dann muss man ja nicht mal selbst aufteilen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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