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    Zeile 72 Beginn der Tätigkeit

    Hallo ich brauch mal kurz Rat, ich habe offiziell Gewerbe angemeldet zum 1.1.25, habe mit den Vorbereitungen natürlich früher angefangen, ist ja immer so schätze ich.
    muss ich für den Zeitraum vor den 1.1 wenn ich zb 1.12 eintrage, dann extra nochmal für das Quartal ne Umsatzsteuer Voranmeldung bzw. Jahres Meldung machen oder sowas ? Weil Ausgaben stattgefunden haben, oder trage ich die dann normal mit im ersten Quartal ein ?

    #2
    In welchem Zeitraum Ausgaben einzutragen sind ist fest vorgegeben, das kannst Du Dir nicht aussuchen.

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      #3
      Guten Morgen danke für die Antwort. Jedoch hat es nicht die Frage beantwortet. mir kommt es so vor, als ob in Zeile 72 ein Datum des Beginn der Vorbereitung einzutragen ist. Jedoch wo fängt Vorbereitung an wo hört sie auf. Deshalb war die Frage ob da das Datum der Gewerbeanmeldung reinkommt oder kommt das Datum der ersten Rechnung beziehungsweise Ausgabe die ich im Voraus getätigt habe. Wie zum Beispiel das kaufen eines Druckers. Oder habe ich, wenn ich den Drucker im Dezember 2024 gekauft habe Probleme den im Januar nach Beginn des offiziellen Gewerbes abzusetzen. Ich bin der Meinung gehört zu haben, dass wenn ich ein Gewerbe anmelde und im Voraus Sachen kaufen Muss dafür, dass ich die App Gewerbe begin, mit absetzen kann

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        #4
        Zitat von Maschdie Beitrag anzeigen
        Ich bin der Meinung gehört zu haben, dass wenn ich ein Gewerbe anmelde und im Voraus Sachen kaufen Muss dafür, dass ich die App Gewerbe begin, mit absetzen kann
        Den Satz find ich jetzt nicht verständlich.

        Sobald Du Vorbereitungshandlungen für Dein Gewerbe tätigst, hast Du diese Tätigkeit begonnen.

        Willst Du trotzdem ein Datum aus 2025 im Fragebogen angeben, dann kann es natürlich zu Rückfragen kommen, wenn die EÜR und die USt-Erklärung für 2024 beim Finanzamt eingehen. Die Erklärungen werden auch nicht automatisch vom Finanzamts-Computer bearbeitet, sie fliegen erstmal raus und der Bearbeiter muss die Grunddaten korrigieren.

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          #5
          Deine Frage:

          Zitat von Maschdie Beitrag anzeigen
          muss ich für den Zeitraum vor den 1.1 wenn ich zb 1.12 eintrage, dann extra nochmal für das Quartal ne Umsatzsteuer Voranmeldung bzw. Jahres Meldung machen ... ? Weil Ausgaben stattgefunden haben, oder trage ich die dann normal mit im ersten Quartal ein ?
          Meine Antwort:

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          In welchem Zeitraum Ausgaben einzutragen sind ist fest vorgegeben, das kannst Du Dir nicht aussuchen.

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            #6
            Willst Du trotzdem ein Datum aus 2025 im Fragebogen angeben, dann kann es natürlich zu Rückfragen kommen
            Wenn ich mich richtig erinnere, wird ein in der Zukunft liegendes Datum sowieso nicht akzeptiert !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Stimmt. Allerdings gehe ich davon aus dass es um ein Datum in der Vergangenheit geht:

              Zitat von Maschdie Beitrag anzeigen
              ich habe offiziell Gewerbe angemeldet zum 1.1.25

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                #8
                Allerdings gehe ich davon aus dass es um ein Datum in der Vergangenheit geht:
                Stimmt. Was die eigentliche Frage angeht, würde ich das Datum eintragen, an dem der Drucker gekauft wurde.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Ja okay verstehe ich soweit also trage ich das Datum ein, an dem ich den Drucker zum Beispiel gekauft habe. Die Frage die für mich aber in der Verbindung dazu steht ist hätte ich dann jetzt für 2024 schon eine Umsatzsteuer Erklärung abgeben müssen? Da diese eine Artikel ja in 2024 gekauft wurde?

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                    #10
                    Die Frage die für mich aber in der Verbindung dazu steht ist hätte ich dann jetzt für 2024 schon eine Umsatzsteuer Erklärung abgeben müssen?
                    Wenn du für die Regelbesteuerung optieren willst und die Vorsteuer aus dem Druckerkauf geltend machen willst, gibst du für 2024

                    eine Umsatzsteuererklärung ab. Dafür ist ja noch genug Zeit und dafür benötigst du außerdem eine Steuernummer.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Genau und die habe ich nicht daswegen, dann hätte ich jetzt um den Aufwand zu minimieren denn billig Drucker außen vor gelassen und zum 1.1 gestartet, der Drucker war absolut nicht teuer. Ich möchte mir den Anfang so einfach wie möglich machen das ganze Thema ist wenn man keine Hilfe hat echt schwer.
                      Steuerberater keine Chance hier alles voll.

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