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Anlage Kap Zeile 17

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    Anlage Kap Zeile 17

    Ich glaube ich stehe da auf dem Schlauch. Aber vermutlich einfach. Ich mache Zusammenveranlagung und muss (Zinseinnahmen Ausland) die Anlage Kap ausfüllen. Korrekt soweit? Freibetrag wären ja 2000 Euro für meine Frau und mich zusammen.

    Wir haben zusammen den Sparerpauschbetrag von 2000 Euro nur zu 75% ausgenutzt. Ich habe jetzt in der Anlage Kap in Zeile 17 jeweils die Zinsen von uns beiden bei deutschen Banken eingetragen und in Zeile 19 bei mir die Zinseinnahmen der ausländischen Banken. Für die Zinsen bei den deutschen Banken war natürlich auch der Steuerfreibetrag korrekt hinterlegt.

    Ist das alles korrekt so oder gehören die Beträge an andere Stelle? Vielen Dank vorab.

    #2
    Es gibt mehrere Möglichkeiten. Du kannst bei dir den von euch beiden im Inland tatsächlich beanspruchten Freistellungsbetrag in Zeile 17 eintragen

    und eure Kapitalerträge im Inland überhaupt nicht erklären. Das sind dann die 75% von 2.000 €. Die ausländischen Zinsen gehören in die Zeile 19, es

    reicht der Antrag in Zeile 5 der Anlage KAP. Das Finanzamt berücksichtigt dann den noch nicht verbrauchten Sparer-Pauschbetrag, das siehst du auch in

    der Steuervorausberechnung von Mein ELSTER bzw. deines Steuerprogramms. Die andere Möglichkeit wäre, eure gesamten Kapitalerträge zu erklären und die

    Günstigerprüfung (Zeile 4) für alle Kapitalerträge zu beantragen. Das macht aber nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen Sinn.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Rückmeldung. Sind die Zeilen 17 und 19 ausreichend oder muss in Zeile 5 der Haken gesetzt werden.
      Die 75% von 2000 sind INKL inländischen und ausländischen Zinsen.

      Es wurde weder von einer Bank etwas einbehalten, noch wären wir steuerpflichtig, da nur 75% in Anspruch genommen.

      Außerdem kommt da natürlich eine Fehlermeldung, wenn ich Zeile 17 / 19 befülle und dann den Haken in Zeile 5 setze...

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Es gibt mehrere Möglichkeiten. Du kannst bei dir den von euch beiden im Inland tatsächlich beanspruchten Freistellungsbetrag in Zeile 17 eintragen

      und eure Kapitalerträge im Inland überhaupt nicht erklären. Das sind dann die 75% von 2.000 €. Die ausländischen Zinsen gehören in die Zeile 19, es

      reicht der Antrag in Zeile 5 der Anlage KAP. Das Finanzamt berücksichtigt dann den noch nicht verbrauchten Sparer-Pauschbetrag, das siehst du auch in

      der Steuervorausberechnung von Mein ELSTER bzw. deines Steuerprogramms. Die andere Möglichkeit wäre, eure gesamten Kapitalerträge zu erklären und die

      Günstigerprüfung (Zeile 4) für alle Kapitalerträge zu beantragen. Das macht aber nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen Sinn.

      Kommentar


        #4
        Die 75% von 2000 sind INKL inländischen und ausländischen Zinsen.
        In Zeile 17 darf nur der bei inländischen Banken tatsächlich beanspruchte Sparer-Pauschbetrag eingetragen werden, das sind die freigestellten

        Zinsen im Inland. Die ausländischen Zinsen haben dort nichts verloren.

        Außerdem kommt da natürlich eine Fehlermeldung ...
        Und wie lautet die Fehlermeldung ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          In Zeile 17 stehen meine inländischen Zinsen (beanspruchter Sparer-Pauschbetrag)
          In Zeile 19 stehen meine ausländischen Zinsen
          ---------------> alles zusammen von meiner Frau und mir unter 2000 !! Euro

          Noch einmal die Frage, für was soll ich in Zeile 4 oder 5 einen Haken setzen? Wo steht das. Wir sind unter 2000 Euro und an der Stelle nicht steuerpflichtig. Ich werde das Ding irgendwann entsprechend so einreichen, da ich an der Stelle keinen Fehler meinerseits feststelle.

          Fehlermeldung: Wieso soll ich Angaben zu einbehaltenen Steuern machen, wenn nichts einbehalten wurde.... Aber gut.

          Gefundene Fehler und Konflikte

          Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET getätigt (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
          Mögliche Fehlerquellen
          • Anlagen KAP
            Anlage KAP (Stefan Michael Hafner)
          • Anlagen KAP / Anlage KAP (Stefan Michael Hafner)
            • 1 - Anträge
            • 8 - Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 25 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV
          • Anlagen KAP-BET

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            #6
            Dann lass den Antrag in Zeile 5 weg. Anscheinend setzt der voraus, dass tatsächlich Steuern einbehalten wurden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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