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FSE Zeile 109 nicht selbstständige Arbeit

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    FSE Zeile 109 nicht selbstständige Arbeit

    Hallo, mir kommt noch eine weitere Frage auf. Da ich mein Gewerbe nebenberuflich mache, bin ich mir nicht ganz sicher, was ich hier eintragen soll.
    geht es in Zeile 109 darum um mein Bruttojahresgehalt von meinem Hauptjob? Oder geht es in diesem ganzen Anmeldebogen explizit nur um die Selbstständigkeit? Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    ... geht es in Zeile 109 darum um mein Bruttojahresgehalt von meinem Hauptjob?
    Nicht um das Bruttogehalt, aber um deine Einkünfte aus dem Hauptjob, also Bruttogehalt abzüglich Werbungskosten, mindestens AN-Pauschbetrag von 1.230 €.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das kann ich ja in meiner EK von 24 schauen oder ? Und dann so genau wie möglich angeben

      wie ist das wenn ich dann den Start 1.1.2025 habe wie mache ich dass dann dort ? Schätze ich den Betrag nur oder nehme den vom Vorjahr ?
      Zuletzt geändert von Maschdie; 04.01.2025, 16:21.

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        #4
        Und dann so genau wie möglich angeben
        Naja, auf 100 € mehr oder weniger kommt es da nicht an. Das dient dem Finanzamt nur zur Einschätzung der Höhe von eventuellen Vorauszahlungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Und bei Einnahme durch Gewerbe (107) kommt da der erwartete Gewinn oder Umsatz rein ? Reicht das wenn ich dort erstmal klein anfange mit 500 Euro pro Monat ? Das ganze ist ja nebengewrblich und allzu viel wollte ich nicht machen, das Problem ist jedoch das es bau Dienstleistungen sind und wenn ich eine Baustelle mache ist es natürlich meist mehr als 500 Euro aber wenn ich es dann verteile auf die Monate wo ich nichts mache, würde es bestimmt passen. Naja Cirka.
          Kommt halt auch drauf an ob es als Gewinn oder vor allen Abzügen gesehen wird

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            #6
            Und bei Einnahme durch Gewerbe (107) kommt da der erwartete Gewinn oder Umsatz rein ?
            Dort wird nach dem erwarteten jährlichen Gewinn im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr gefragt. Es steht doch Einkünfte darüber

            und nicht Umsatz.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Charlie24
              kann ich dir mal eine PN schicken oder du mir ich hab da noch ne speziellere Frage wenn das ok ist. Lg

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                #8
                Zitat von Maschdie Beitrag anzeigen
                Charlie24kann ich dir mal eine PN schicken
                Wahrscheinlich kannst Du das nicht. Ich hab's jedenfalls gerade probiert, beim Klicken auf Absenden ist Ende der Fahnenstange.

                Aber es handelt sich hier ja um ein Forum. Wenn es um Fragen zu Elster geht, dann kannst Du diese hier stellen.

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                  #9
                  Wenn es um Fragen zu Elster geht, dann kannst Du diese hier stellen.
                  So ist es ! Wir machen hier aber keine Steuerberatung, das ist nämlich nicht erlaubt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ok, ich es ging darum das mir da noch einige weitere Fragen aufgekommen sind und ich nicht für jede Zeile wo ich ne Frage habe einen neuen Beitrag machen wollte.
                    Aber gut dann sammle ich mir das zusammen und stelle das dann hier, vielen Dank. Lg

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                      #11
                      Moin was genau ist gemeint mit Zeile 157 -159 ? ich verstehe so manchmal das Fachjargon nicht ganz.
                      ich werde Tätigkeiten wie bodenlegen Gebäudereinigung und sowas anbieten, also hauptsächlich sowas.
                      ich bin jetzt schon auf wiso steuer rüber gewechselt und gebe es dort ab weil mir Elster zu kompliziert ist.

                      Soll die Erteilung eines Nachweises zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und / oder Gebäudereinigungsleistungen beantragt werden?
                      so lautet die frage dort für den Bereich
                      ist das relevant für mich ?


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                        #12
                        Es ist jedenfalls grundsätzlich kein Fehler, eine USt-ID-Nummer zu haben. Ob Du eine brauchst, das solltest Du selber wissen.

                        Für wen wirst Du denn tätig? Für Privatpersonen? Oder auch für Unternehmer? Das wäre ja bei Gebäudereinigung etc. nicht so ungewöhnlich.

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                          #13
                          also bau mäßig auf jeden fall viel privat, aber auch Unternehmer werde ich sicherlich behelfen, Gebäudereinigung wird auch sicherlich beides sein, wobei ich davon ausgehe das mehr gewerblich sein wird die Umsatzsteuer ID habe ich schon weiter oben beantragt

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                            #14
                            Oops, ich war im Fragebogen für Personengesellschaften.

                            Die Thematik ist allerdings quasi die gleiche. Den § 13b kannst Du übrigens hier nachlesen.

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                              #15
                              L. E. Fant nur damit ich mit der frage zum Abschluss komme verstehe ich das richtig das ich in meinem fall die Erteilung eines Nachweises zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und / oder Gebäudereinigungsleistungen beantragen muss /kann damit ich die Umsatzsteuer vom Kunden bekomme,
                              bei den andern zwei fragen die daraus ergehen muss ich dann auch ja anklicken richtig ? ich steig durch diese frage nicht durch sorry
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