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Steuererklärung Student arbeitstätig

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    Steuererklärung Student arbeitstätig

    Hallo zusammen,
    ich beschäftige mich gerade mit meiner Steuererklärung für 2024. Ich war während des gesamten Jahres als Masterstudentin eingeschrieben und habe insgesamt 605,40€ Semesterbeitrag bezahlt, in welchem auch mein Semesterticket enthalten ist.
    Außerdem habe ich während des Jahres an durchschnittlich 4 Tagen/Woche bei einer Firma gearbeitet, zu der ich immer mit dem ÖPNV gefahren bin (1 Tag Homeoffice, 3 Tage Office). Des Weiteren bin ich an 2 Tagen die Woche durchschnittlich zur Uni gefahren.
    Bei Taxfix kann ich die Semestergebühren als Werbungskosten eintragen und zusätzlich mir die Pendlerpauschale und HO-Pauschale anrechnen lassen für meine Fahrten. Außerdem kann ich dort auch Fahrtkosten zur Arbeit/Uni eintragen. Aber da diese ja in meinem Semesterbeitrag enthalten sind, habe ich hierfür 0 Euro angegeben. Ist das so korrekt? Ansonsten hätte ich es ja doppelt.
    VG
    CS

    #2
    ... und habe insgesamt 605,40€ Semesterbeitrag bezahlt, in welchem auch mein Semesterticket enthalten ist.
    Der auf das Semesterticket entfallende Betrag ist doch sicher bekannt. Den kannst du doch herausrechnen und bei der Entfernungspauschale

    als ÖPNV-Kosten eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Der auf das Semesterticket entfallende Betrag ist doch sicher bekannt. Den kannst du doch herausrechnen und bei der Entfernungspauschale

      als ÖPNV-Kosten eintragen.
      Das stimmt, das hatte ich am Anfang auch so gemacht. Muss ich den Semesterticket-Betrag dann bei den Studiengebühren abziehen?

      Kommentar


        #4
        Muss ich den Semesterticket-Betrag dann bei den Studiengebühren abziehen?
        Natürlich, doppelt geltend machen darf man Werbungskosten nicht. Der Beitrag für das Semesterticket ist außerdem keine Studiengebühr.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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