Die landwirtschaftliche Nebenerwerbstelle meiner Eltern mit ca. 3000 qm hatte zwei Aktenzeichen
(ehem. Einliegerwohnung + Landwirtschaft). Für das „landwirtschaftliche“ Wohngebäude wurde mir ein drittes Aktenzeichen zugewiesen.
Ich habe die Erklärung – alles unter einem Flurstück - im Januar 2023 mit den
Anlagen GW2 – Teilfläche 1 (das gesamten Wohnhaus mit ca. einem Drittel der Grundfläche)
und Anlage GW3 – Teilfläche 2 (die land- und forstwirtschaftlichen Gebäude und Flächen mit 2/3 der Fläche) über Elster eingereicht.
Das mir zugewiesene dritte Aktenzeichen könnte nach tel. Rücksprache nicht gelöscht werden.
Der Sachbearbeiter hatte es daraufhin mit Wiedervorlage auf den Termin 31.12.2099 „geparkt“.
Mit dem ersten Bescheid im Februar 2023 wurde alles unter einem Aktenzeichen - die gesamte Fläche als Wohngrundstück - bewertet.
Zu meiner Erklärung in Anlage GW3 mit dem anderen AZ habe ich im Bescheid weder einen Hinweis, Erläuterung noch eine Stellungsnahme erhalten.
Gegen diese Wertermittlung des Grundvermögens habe ich im März 2023 Einspruch eingelegt.
Daraufhin wurde mir im Juli 2023 ein neuer Bescheid erteilt, der weiterhin die gesamte Fläche als Wohngrundstück mit den Teilflächen 1 und 2 unter der Differenzierung Innenbereich 1/3 und Außenbereich 2/3 bewertet.
Hinweis: Das Siedlungsgrundstück liegt am Stadtrand mit Angrenzung von Umgehungsstraße im Norden und 4-gleisiger Eisenbahnlinie Ruhrgebiet/Berlin im Osten.
Daraufhin habe ich den 2. Einspruch – diesmal mit Aussetzung der Vollziehung - im August 2023 eingelegt.
Grund:
Teilfläche 1 = 984 qm – Teilfläche 2 = 2110 qm – hierzu fehlt der Bescheid zum AZ L+F
Ein Zusammenhang zu meiner Erklärung vom 16.01.23 mit den Anlagen
ist im Bescheid nicht erkennbar.
Was darf ich auf meinen Einspruch mit Aussetzung der Vollziehung noch vom Finanzamt erwarten?
Habe ich was falsch gemacht?
Warum muß ich mehr als ein Jahr auf Antwort/Berichtigung und Erläuterung warten?
(ehem. Einliegerwohnung + Landwirtschaft). Für das „landwirtschaftliche“ Wohngebäude wurde mir ein drittes Aktenzeichen zugewiesen.
Ich habe die Erklärung – alles unter einem Flurstück - im Januar 2023 mit den
Anlagen GW2 – Teilfläche 1 (das gesamten Wohnhaus mit ca. einem Drittel der Grundfläche)
und Anlage GW3 – Teilfläche 2 (die land- und forstwirtschaftlichen Gebäude und Flächen mit 2/3 der Fläche) über Elster eingereicht.
Das mir zugewiesene dritte Aktenzeichen könnte nach tel. Rücksprache nicht gelöscht werden.
Der Sachbearbeiter hatte es daraufhin mit Wiedervorlage auf den Termin 31.12.2099 „geparkt“.
Mit dem ersten Bescheid im Februar 2023 wurde alles unter einem Aktenzeichen - die gesamte Fläche als Wohngrundstück - bewertet.
Zu meiner Erklärung in Anlage GW3 mit dem anderen AZ habe ich im Bescheid weder einen Hinweis, Erläuterung noch eine Stellungsnahme erhalten.
Gegen diese Wertermittlung des Grundvermögens habe ich im März 2023 Einspruch eingelegt.
Daraufhin wurde mir im Juli 2023 ein neuer Bescheid erteilt, der weiterhin die gesamte Fläche als Wohngrundstück mit den Teilflächen 1 und 2 unter der Differenzierung Innenbereich 1/3 und Außenbereich 2/3 bewertet.
Hinweis: Das Siedlungsgrundstück liegt am Stadtrand mit Angrenzung von Umgehungsstraße im Norden und 4-gleisiger Eisenbahnlinie Ruhrgebiet/Berlin im Osten.
Daraufhin habe ich den 2. Einspruch – diesmal mit Aussetzung der Vollziehung - im August 2023 eingelegt.
Grund:
Teilfläche 1 = 984 qm – Teilfläche 2 = 2110 qm – hierzu fehlt der Bescheid zum AZ L+F
Ein Zusammenhang zu meiner Erklärung vom 16.01.23 mit den Anlagen
- Grundstück (GW2) und
- Land- und Forstwirtschaft (GW3)
ist im Bescheid nicht erkennbar.
Was darf ich auf meinen Einspruch mit Aussetzung der Vollziehung noch vom Finanzamt erwarten?
Habe ich was falsch gemacht?
Warum muß ich mehr als ein Jahr auf Antwort/Berichtigung und Erläuterung warten?
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