Aufwandsentschädigung

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  • Moni 563
    Neuer Benutzer
    • 20.08.2022
    • 10

    #1

    Aufwandsentschädigung

    Frohes neues Jahr,
    ich habe mal folgende Frage: Mein Mann ist Alleinverdiener und ich Hausfrau, wir sind zusammen veranlagt.
    Nun nehme ich seit Ende letzten Jahres an einer medizinischen Studie Teil, das sind pro Visite (meist monatlich) 70 € als Aufwandsentschädigung, da ich auch 25 km (ein Weg) fahren muss, letztes Jahr waren das insgesamt 140 €.
    Muss die Einnahme in der Steuererklärung angegeben werden und wenn ja, wo und wie?
    Liebe Grüße
    Monika


  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Das sollte in die Anlage SO passen.

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    • Moni 563
      Neuer Benutzer
      • 20.08.2022
      • 10

      #3
      Danke, das schaue ich mir mal an.

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      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Das kommt unter "Leistungen" in Anlage SO. Dabei können auch 2*25*0,30 € = 15.00 € pro Termin als Werbungskosten eingetragen werden. Bis zu einem Betrag von 255,99 € pro Jahr werden solche Einnahmen als steuerfrei behandelt, da tut sich also für 2024 noch nichts. Ab 256 € pro Jahr wird aber der gesamte Betrag angesetzt (das ist kein Freibetrag). Wenn Ihr ansonsten keine Einkünfte habt, die nicht der Lohnsteuer unterworden wurden, bleiben Einkünfte bis 410 € steuerfrei und von 410 € bis 820 € steigt der zu versteuernde Anteil langsam an. Davon würdet Ihr dann ggf. 2025 profitieren.

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        • Moni 563
          Neuer Benutzer
          • 20.08.2022
          • 10

          #5
          Danke für die ausführliche Erklärung, konnte alles so eintragen.
          Liebe Grüße Monika

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