Ich bin gesetzlich versichert
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Keine Ankündigung bisher.
FsE EUn - 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDann hast du doch ebenfalls Sonderausgaben oder bist du in Elternzeit ?
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da bin ich nochmal.
Bei dem Punkt "Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer" ermittel ich den Betrag der Lohnsteuer, den ich voraussichtlich bezahlen muss, oder? Falle ich da überhaupt drunter? Meine Einkünfte werden voraussichtlich bei 13.500 EURO pro Jahr betragen. Ich bin alleine im Einzelunternehmen tätig.Zuletzt geändert von Hücki2025; 17.01.2025, 13:38.
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Hallo Hüecki2025, wenn du alleine tätig bist ist die Zahl deiner Arbeitnehmer 0 - es gibt keine Lohnsteuer, die du abführen musst.
Hier geht es nicht um die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, sondern um die Lohnsteuer, die du für deine Arbeitnehmer abführen musst!
Solltest du im Laufe des Jahres wider Erwarten jemanden einstellen, bist du natürlich verpflichtet, das ordnungsgemäß abzurechnen und die Lohnsteuer pünktlich abzuführen.
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