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Kapitalerträge/verluste ausländischer Broker

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    Kapitalerträge/verluste ausländischer Broker

    Hallo,

    ich habe 2023 bei einem ausländischen Broker 10.000€ Kapitalerträge und 10.200€ Kapitalverluste erwirtschaftet. Da sich der Broker im Ausland befindet, werden dafür keine Steuern berechnet. Dafür ist man selbst zuständig. Da ich im Jahr 2023 Verluste erwirtschaftet habe, habe ich keine Steuererklärung abgegeben.

    Fällt das unter §32d EStG ("Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.") und ich hätte eine Steuererklärung verpflichtend machen müssen? Oder ist das nicht erforderlich, da ich unterm Strich Verluste verzeichnet habe? Hat jemand schonmal ein ähnliches Problem gehabt?

    Würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    VG Luke

    #2
    Oder ist das nicht erforderlich, da ich unterm Strich Verluste verzeichnet habe?
    Wenn die Verluste nicht festgestellt wurden, werden sie auch nicht vorgetragen, das ist jetzt nicht von Vorteil für dich.

    Außerdem muss man beachten, dass Gewinne und Verluste aus Kapitalerträgen bisher nicht uneingeschränkt miteinander verrechenbar sind,

    Verluste aus Aktienverkäufen sind z. B. derzeit nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Lieben Dank für deine schnelle Rückmeldung. Wenn ich das richtig verstanden habe, können die nicht vorgetragenen Verluste nicht bei den Folgejahren angerechnet werden.

      Angenommen ich nehme die Schlechterstellung aus 2023 für mich hin: Wäre ich allerdings dazu verpflichtet gewesen die Steuererklärung für 2023 abzugeben, da es sich um einen ausländischen Broker handelt?

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        #4
        Nach meiner Logik habe ich keine steuerpflichtigen Kapitalerträge erzielt, da die Verluste die Erträge übersteigen... Deshalb habe ich damals davon abgesehen. Der Blick auf den §32d EStG macht mir jedoch etwas Sorgen.

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          #5
          Wäre ich allerdings dazu verpflichtet gewesen die Steuererklärung für 2023 abzugeben, da es sich um einen ausländischen Broker handelt?
          Nach dem Wortlaut von § 32d Abs. 3 EStG ist das wohl der Fall, da diese Kapitalerträge nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben.

          1Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. 2Für diese Kapitalerträge erhöht sich die tarifliche Einkommensteuer um den nach Absatz 1 ermittelten Betrag. 3Im Fall des Satzes 1 ist eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Absatz 2 durchzuführen.

          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vermutlich ist das so :-(

            Das einzig gute: Mit einem Steuerberater liege ich noch in der Frist für das Jahr 2023.

            Da in der Anlage KAP neben den ausländischen Kapitalerträgen unter Zeile 19 auch die Verluste unter Zeile 22 aufgeführt werden bleibt für mich noch fraglich, ob es dann überhaupt "steuerpflichte Kapitalerträge" im Sinne des §32d EStG sind oder ob es sich dann einfach nur um ein nicht zu versteuerndes Verlustergebnis handelt. Das wird vermutlich so speziell sein, dass es noch niemand hatte... :-(

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              #7
              Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Auch wenn sich bei der Berechnung eine Steuer in Höhe von Null ergibt.

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                #8
                Danke für eure Hilfe!! :-)

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                  #9
                  Der Blick auf den §32d EStG macht mir jedoch etwas Sorgen.
                  Ich hätte da jetzt nicht so große Sorgen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ich hätte da jetzt nicht so große Sorgen.
                    Meine anfänglichen Sorgen hast du mir damit auf jeden Fall fürs erste genommen. :-)

                    Hab nochmal lieben Dank für deine Mühe!

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                      #11
                      Ich würde mir größten Sorgen über die Fonds/ETFs machen, aber das weißt du ja.

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                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen
                        Ich würde mir größten Sorgen über die Fonds/ETFs machen, aber das weißt du ja.
                        Welche Fonds/ETFs meinst du?

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                          #13
                          Zitat von Luk1234 Beitrag anzeigen

                          Welche Fonds/ETFs meinst du?
                          Sorry, habe dich mit einem anderen Fragesteller verwechselt.

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                            #14
                            Kein Thema

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