Hallo,
ich habe 2023 bei einem ausländischen Broker 10.000€ Kapitalerträge und 10.200€ Kapitalverluste erwirtschaftet. Da sich der Broker im Ausland befindet, werden dafür keine Steuern berechnet. Dafür ist man selbst zuständig. Da ich im Jahr 2023 Verluste erwirtschaftet habe, habe ich keine Steuererklärung abgegeben.
Fällt das unter §32d EStG ("Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.") und ich hätte eine Steuererklärung verpflichtend machen müssen? Oder ist das nicht erforderlich, da ich unterm Strich Verluste verzeichnet habe? Hat jemand schonmal ein ähnliches Problem gehabt?
Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
VG Luke
ich habe 2023 bei einem ausländischen Broker 10.000€ Kapitalerträge und 10.200€ Kapitalverluste erwirtschaftet. Da sich der Broker im Ausland befindet, werden dafür keine Steuern berechnet. Dafür ist man selbst zuständig. Da ich im Jahr 2023 Verluste erwirtschaftet habe, habe ich keine Steuererklärung abgegeben.
Fällt das unter §32d EStG ("Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.") und ich hätte eine Steuererklärung verpflichtend machen müssen? Oder ist das nicht erforderlich, da ich unterm Strich Verluste verzeichnet habe? Hat jemand schonmal ein ähnliches Problem gehabt?
Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
VG Luke
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