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Kleingewerbe als Nebenjob gründen

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    Kleingewerbe als Nebenjob gründen

    Servus Forum,

    ich bin auf der Suche nach Hilfe und hoffe, sie hier finden zu können, um keinen Steuerberater aufsuchen zu müssen, falls es ohne einen geht.

    Ich bin Soldat und möchte ein Kleingewerbe eröffnen und dieses so simple, wie möglich halten.
    Es geht um Solar Planung und Dachmontage und das Ganze möchte ich mit meinem Dachdeckerfreund realisieren.
    Die monatlich investierte Zeit liegt bei +/- 35 Stunden, also deutlich weniger, als mein Hauptberuf und ich würde das als Kleingewerbe auf mich anmelden und ihn als Mitarbeiter (also die einfachste Variante?).

    Ist mein Gedankengang soweit richtig, oder habt ihr eine passendere Lösung und wie genau gehe ich da vor?


    Besten Dank und viele Grüße
    Matek

    #2
    Das hat nun nicht wirklich etwas mit Elster zu tun und ist daher auch nicht Thema dieses Forums. dafür gibt es steuerliche Berater.

    Unabhängig davon dürfte die einfachere Lösung m.E. eher nicht in einem Einzelunternehmen mit einem lohnsteuerpflichtigen Mitarbeiter bestehen, sondern eher in einer GbR, an der ihr Beide beteiligt seid. Aber das ist meine Privatmeinung und ggf. habt Ihr ja auch besondere Gründe dafür, dass Ihr das nicht wollt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Und Lohnabrechnung (mit den ganzen Arbeitgeberpflichten) will man sich wirklich nicht freiwillig antun, solange es auch noch andere Möglichkeiten gibt

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        #4
        Hier wirst du keine Beratung dazu erhalten, aber schau doch im Internet nach, z.B. https://gruenderplattform.de/ratgebe...nehmerregelung
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
          Und Lohnabrechnung (mit den ganzen Arbeitgeberpflichten) will man sich wirklich nicht freiwillig antun, solange es auch noch andere Möglichkeiten gibt
          Danke euch, dann informiere ich mich in die Richtung GbR.

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            #6
            Das hier nicht das richtige Forum für eine solch umfassende Fragestellung ist, ist ja schon klar.

            Ich werfe noch zwei Cents in die Diskussion:
            Wenn du eine nebenberufliche Selbstständigkeit gründest, wirst du lt. Definition der Sozialversicherung zum hauptberuflich Selbstständigen, sobald du einen Angestellten hast. Ganz egal, wie hoch der Umsatz und wie klein das Gehalt des Angestellten ist. Das hat dann auch Auswirkungen auf deine Anstellung. (Zumindest wäre das so im "normalen" sozialversicherungspflichtigen Bereich so, ich kann nicht einschätzen, ob das auch bei Soldaten eine solche Konsequenz hat.

            Ob eine Lohnabrechnung (die auch an einen Lohnabrechner gegen eine Monatsgebühr ausgelagert werden kann) oder die Arbeit als GbR das bessere Verfahren ist, lässt sich nur bei sorgfältiger Abwägung ALLER Bedingungen, Möglichkeiten, vorhandenen Kenntnissen entscheiden.

            Was ist überhaupt mit "Kleingewerbe" gemeint? Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft?

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              #7
              Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
              Wenn du eine nebenberufliche Selbstständigkeit gründest, wirst du lt. Definition der Sozialversicherung zum hauptberuflich Selbstständigen, sobald du einen Angestellten hast. Ganz egal, wie hoch der Umsatz und wie klein das Gehalt des Angestellten ist.
              Wenn der Angestellte nur Minijobber ist, geht das normalerweise noch nebenberuflich durch.

              Größeren Trouble hat man, wenn der Angestellte Midi- oder Normalangestellter ist. Da gibt es ein "Rundschreiben der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung" (von 1989 oder so!), wo es diverse Formeln gibt (Arbeitszeit für angestellte und selbstständige Tätigkeit, Gewinn/Gehalt relativ zur sogenannten "Bezugsgröße" etc.), mit denen man ggf. nachweisen kann, dass man trotz einem "normalen" Angestellten im Nebengewerbe trotzdem noch hauptberuflich angestellt sein kann. Ich habe das vor gut zwanzig Jahren mal durchexerziert, als ich in der gleichen Situation war (mit Einsprüchen gegen diverse Sozialversicherungsbescheide etc.), aber das will ich wirklich keinem raten, sowas durchmachen zu müssen.

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                #8
                Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                Wenn der Angestellte nur Minijobber ist, geht das normalerweise noch nebenberuflich durch.

                Größeren Trouble hat man, wenn der Angestellte Midi- oder Normalangestellter ist. Da gibt es ein "Rundschreiben der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung" (von 1989 oder so!), wo es diverse Formeln gibt (Arbeitszeit für angestellte und selbstständige Tätigkeit, Gewinn/Gehalt relativ zur sogenannten "Bezugsgröße" etc.), mit denen man ggf. nachweisen kann, dass man trotz einem "normalen" Angestellten im Nebengewerbe trotzdem noch hauptberuflich angestellt sein kann. Ich habe das vor gut zwanzig Jahren mal durchexerziert, als ich in der gleichen Situation war (mit Einsprüchen gegen diverse Sozialversicherungsbescheide etc.), aber das will ich wirklich keinem raten, sowas durchmachen zu müssen.
                Danke euch. Dann wird die GbR wohl die simpelste und sinnvollste Lösung sein.
                Werde dennoch einen Steuerberater hinzuziehen und das abklären.

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                  #9
                  Werde dennoch einen Steuerberater hinzuziehen und das abklaeren.
                  Das ist auch besser so - zumindestens fuer die ersten 2-3 Jahre macht das Sinn. Jedenfalls ist es in den meisten Faellen gut angelegtes Geld. ;-)
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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