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    Unterstützung bei Kleinunternehmer- und Freiberufler-Registrierung gesucht

    Hallo zusammen,

    ich habe ein paar Fragen zu einigen Prozessen, die ich durchführen möchte. Ich werde bald mit einem Unternehmen in Polen zusammenarbeiten. Nachdem ich mit einem Freund gesprochen habe, der auch dort arbeitet, hat er mir empfohlen, mich bei einem Finanzamt zu melden, um die folgenden Schritte zu unternehmen:

    Mich als Kleinunternehmer registrieren
    Meine Umsatzsteuer-ID beantragen
    Mich als Freiberufler registrieren
    Ich war bereits bei einer Finanzamtstelle, aber sie haben mich an das Portal ELSTER weitergeleitet. Auf der Plattform finde ich jedoch nicht alle Informationen, die ich benötige.

    Weiß jemand, welcher Prozess der richtige ist, um alle diese Angelegenheiten erfolgreich zu erledigen?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    #2
    Du musst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und absenden.

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      #3
      Hi,
      da ich die Erfahrung habe, dass der Begriff "Freiberufler" oft sehr frei benutzt wird, empfehle ich dir zu prüfen, ob du tatsächlich freiberuflich (selbstständig) tätig bist, oder ob du eine gewerbliche Tätigkeit anstrebst, für die du außer der Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung auch eine Gewerbeanmeldung (im Gewerbeamt) abgeben musst.

      Die Umsatzsteuer-ID kannst du online beantragen. Suchmaschinen geben dir sicherlich den passenden link dafür.

      Und wenn du noch kein Elster-Zertifikat hast, beantrage das (ggfs. zusammen mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ohne Zertifikat einreichen kannst).

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du musst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und absenden.
        Vielen Dank für deine Antwort.

        Ich habe einen großen Teil des Formulars durchgelesen, und das Einzige, was ich gefunden habe, war Kleinunternehmer (angehängtes Bild) aber ich habe keine Hinweise auf Freiberufler oder die Umsatzsteuer-ID gesehen.

        Ich nehme an, dass die Umsatzsteuer-ID automatisch zugeschickt wird, sobald die Registrierung abgeschlossen ist, richtig?

        Vielen Dank für weitere Informationen, die du mir geben kannst.
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          #5
          Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
          Hi,
          da ich die Erfahrung habe, dass der Begriff "Freiberufler" oft sehr frei benutzt wird, empfehle ich dir zu prüfen, ob du tatsächlich freiberuflich (selbstständig) tätig bist, oder ob du eine gewerbliche Tätigkeit anstrebst, für die du außer der Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung auch eine Gewerbeanmeldung (im Gewerbeamt) abgeben musst.

          Die Umsatzsteuer-ID kannst du online beantragen. Suchmaschinen geben dir sicherlich den passenden link dafür.

          Und wenn du noch kein Elster-Zertifikat hast, beantrage das (ggfs. zusammen mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ohne Zertifikat einreichen kannst).
          Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und die hilfreichen Hinweise.

          Du hast absolut recht – es ist wichtig, sicherzustellen, ob es sich in meinem Fall um eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ich werde deinen Tipp auf jeden Fall beherzigen und mich näher mit dieser Unterscheidung beschäftigen.

          Auch wenn mir eine Person aus meinem Unternehmen, die genau dieselbe Position hat und ebenfalls von Deutschland aus arbeitet, diese Schritte empfohlen hat, nehme ich deinen Hinweis. Es kann gut sein, dass ich noch etwas übersehen habe, und ich werde das weiter prüfen.

          Vielen Dank nochmal für die Unterstützung – das ist wirklich hilfreich!

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            #6
            Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
            Die Umsatzsteuer-ID kannst du online beantragen. Suchmaschinen geben dir sicherlich den passenden link dafür.
            Die wird allerdings nicht zugeteilt, wenn der Steuerpflichtige nicht umsatzsteuerlich beim Finanzamt erfasst ist. Deshalb ist die Beantragung durch den Fragebogen das Mittel der Wahl.

            Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
            Und wenn du noch kein Elster-Zertifikat hast, beantrage das (ggfs. zusammen mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ohne Zertifikat einreichen kannst).
            Oder anders: das Zertifikat wird statt mit Steuernummer mit Mailadresse beantragt, damit kann der Fragebogen ausgefüllt werden. Gleichzeitig sollte man das Zertifikat gleich upgraden, damit es später für die Steuererklärungen zur Verfügung steht.

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              #7
              Zitat von callende Beitrag anzeigen
              Hinweise auf Freiberufler
              Das ergibt sich hier nur aus Zeile 108.

              Zitat von callende Beitrag anzeigen
              oder die Umsatzsteuer-ID
              Zeile 154.

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Das ergibt sich hier nur aus Zeile 108.



                Zeile 154.
                Vielen Dank für deine Antwort und die hilfreichen Hinweise!

                Das hat mir sehr weitergeholfen, und ich weiß es wirklich zu schätzen, dass du dir die Zeit genommen hast, mir zu antworten.

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                  #9
                  Das freut mich, so eine Rückmeldung hört man gern

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Das freut mich, so eine Rückmeldung hört man gern
                    Eine letzte Frage:
                    Wissen Sie zufällig, ob es einen Einfluss auf diesen gesamten Prozess hat, dass ich gerade meine Aufenthaltsgenehmigung beantrage (ich habe derzeit ein Visum zur Familienzusammenführung)?

                    Gibt es außerdem bestimmte Anforderungen oder Voraussetzungen, um das Formular zu erhalten?

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                      #11
                      Dann hast Du doch auch keine Arbeitserlaubnis, oder?

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                        #12
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Dann hast Du doch auch keine Arbeitserlaubnis, oder?
                        Vielen Dank für deine Rückmeldung.

                        Mein Aufenthaltstitel erlaubt mir nicht, in einer Firma angestellt zu arbeiten. Allerdings habe ich gelesen, dass es mir erlaubt wäre, als Freiberufler tätig zu sein.

                        Ich verstehe jedoch nicht genau, wie sich das auf den gesamten Prozess auswirken würde. Was ich aber weiß, ist, dass ich den Fragebogen (das Formular) mit den Daten, die ich aktuell habe – wie meiner Anmeldung und meiner Identifikationsnummer – problemlos ausfüllen kann.

                        Falls du dazu noch mehr Informationen hast, würde ich mich freuen, davon zu hören. Vielen Dank!

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                          #13
                          Da weiß ich erstens jetzt gar nicht was Du da wissen willst. Und zweitens vermute ich, dass das mit Elster nichts zu tun hat.

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                            #14
                            https://www.ihk.de/bodensee-oberschw...aender-1942534

                            In diesem Text von der IHK bodensee-oberschwaben ist umfassend erklärt, welche Bedingungen für Ausländer (Unionsbürger, Ausländer aus Drittstaaten) gelten, die sich in D selbstständig machen wollen.
                            Vermutlich ist es hilfreich, wenn du selbst dort liest, weil du weißt, aus welchem Land du bist, und welche Form deine Aufenthaltserlaubnis hat und ob du evtl. noch eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nach § 21 Aufenthaltsgesetz benötigst.

                            Falls der Link oben nicht funktioniert (das Forum lässt verständlicherweise Links nur begrenzt zu und ich habe mich noch nicht darum gekümmert, welche erlaubt sind und welche nicht), findest du den IHK Beitrag vermutlich auch selbst, wenn du in einer Suchmaschine "selbstständig in deutschland als ausländer" eingibst.

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