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Zwei Jobs, zweimal die LSK 1?

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    Zwei Jobs, zweimal die LSK 1?

    Hallo zsm,

    mir ist aufgefallen, dass seit 2024 mein Zweitjob plötzlich ebenfalls auf die 1er Lohnsteuer läuft und dieser natürlich nicht versteuert ist. Meine Chefin hat dann heute beim Steuerberater nachgefragt und dieser sagte, dass es ab dem zweiten Beschäftigungsjahr erlaubt sei, beide auf 1 anzumelden.
    Das kann doch nicht, das macht doch keinen Sinn?
    Hat da jemand Infos bzw Ahnung?
    Das heisst ja dann, dass ich bei der Einkommenserklärung 2024 eine riesen Nachzahlung habe oder?

    #2
    Ein Zweitjob auf Lohnsteuerklasse muss immer auf Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet werden, daran hat sich doch nichts geändert.

    Ausgenommen, der Zweitjob wäre ein pauschal versteuerter Minijob, der nicht über eine Lohnsteuerklasse abgerechnet wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dieses Szenario ist mE nicht vorgesehen.
      AG1 hat den Arbeitnehmer angemeldet und Steuerklasse 1 gemeldet bekommen.

      AG2 meldet den Arbeitnehmer an. Entweder als Hauptarbeitgeber, dann bekommt er die 1 gemeldet, und AG1 fällt zum Nebenarbeitgeber zurück und bekommt per Änderungsliste die 6. Oder als Nebenarbeitgeber, dann behält AG1 die 1 und AG2 bekommt die 6 gemeldet.

      Einer der Arbeitgeber hält sich also nicht an die elektronischen Merkmale.

      Ansonsten ist schon bei der Kombination 1 und 6 eine Nachzahlung nicht unwahrscheinlich, insofern sollte man bei 1 und 1 besser schon etwas zurück legen.

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        #4
        Es ist der gleiche Arbeitgeber nur verschiedene Firmen. Ich war jetzt 3 Jahre lang auf der 1 mit dem Hauptjob und auf der 6 mit dem Nebenjob ( ist kein 520 Euro Job, sondern mehr) der versteuert werden muss. Ich kann es mir auch nicht erklären wie und warum das passiert ist.
        Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das plötzlich erlaubt wäre, warum auch.
        Leider war heute im Finanzamt keiner mehr da, ich rufe morgen an. Mir ist es auch nicht aufgefallen letztes Jahr, da ich meine Lohnabrechnung auch nicht wirklich anschaue.
        Der Steuerberater sagt, das Finanzamt hat die Klassen so übermittelt.

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          #5
          Hallo Snow,
          ist in der Personalabteilung jemand Neues tätig und hat dann manuell im Zweitjob die Steuerklasse 1 eingetragen (weil die ja auch im Hauptjob steht)? Das geht evtl. - und ist "natürlich" falsch.

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            #6
            Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
            Hallo Snow,
            ist in der Personalabteilung jemand Neues tätig und hat dann manuell im Zweitjob die Steuerklasse 1 eingetragen (weil die ja auch im Hauptjob steht)? Das geht evtl. - und ist "natürlich" falsch.
            Hi Prabha,

            nicht, dass ich wüsste und die sagen ja, dass sie das gar nicht ändern können. Weiss nicht ob das stimmt.

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              #7
              In meinem Lohnabrechnungsprogramm ist die manuelle Änderung nicht vorgesehen. Es gibt aber die Möglichkeit anzuhaken, dass eine Information zu den Steuermerkmalen vorliegt, und dann darf für max. 3 Monate manuell eingetragen werden. Ich werde das jetzt nicht testen, ob das auch bei MA geht, bei denen es schon übermittelte Merkmale gab.
              An deiner Stelle würde ich mir vom Arbeitgeber für beide Firmen die Mitteilung zu den Steuermerkmalen aushändigen lassen und damit zum zuständigen Finanzamt (deinem) gehen und das klären lassen.

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                #8
                Man kann beim gleichen Arbeitgeber in der Regel nur 1 Arbeitsverhältnis haben, arbeitsrechtlich gibt es aber Ausnahmen.

                Steuerlich und im Sinne der Sozialversicherung gilt das aber immer nur als ein Beschäftigungsverhältnis.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich hab mich falsch ausgedrückt, es sind 2 unterschiedliche Firmen. Jedoch die gleichen Chefs.

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                    #10
                    Ich hab mich falsch ausgedrückt, es sind 2 unterschiedliche Firmen
                    Dann muss dich eine davon als Nebenarbeitgeber anmelden, was offenbar nicht erfolgt ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Bisher war es auch so und dann ab Jan 24 plötzlich nicht mehr. Laut Steuerberater hat das das Finanzamt so an sie weitergeleitet.
                      irgendwie komisch das Ganze, morgen weiss ich hoffentlich mehr.

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                        #12
                        Am Ende des Jahres, in der Steuerkerklärung, gleicht sich alles aus. Wer zuviel bezahlt hat, bekommt was zurück und umgekehrt.

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                          #13
                          Zitat von Snow Beitrag anzeigen
                          Ich hab mich falsch ausgedrückt, es sind 2 unterschiedliche Firmen. Jedoch die gleichen Chefs.
                          Ich glaube, wir lösen das hier nicht auf.

                          Zwei Arbeitsverhältnisse.

                          Mal ein Arbeitgeber, zwei Firmen, dann zwei Arbeitgeber, aber gleicher Chef.

                          Ein Steuerberater. Erst sagt er, ab dem zweiten Jahr dürfe man beide Arbeitsverhältnisse auf 1 anmelden, im nächsten Moment sagt er, es wurde so übermittelt. Ich weiß, auch aus der Anschauung dieses Forums, in der Hybris von Steuerberatern kommt Steuerberater direkt unterhalb vom Papst. Isso.

                          Der AG muss sich an die ElStAM halten. Es gibt eine in §39e Abs 5a beschriebene Ausnahme bei mehreren Arbeitsverhältnissen bei einem AG, aber auch da ergibt sich nicht 1&1 draus.

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                            #14
                            Zitat von multi Beitrag anzeigen

                            Ich glaube, wir lösen das hier nicht auf.

                            Zwei Arbeitsverhältnisse.

                            Mal ein Arbeitgeber, zwei Firmen, dann zwei Arbeitgeber, aber gleicher Chef.

                            Dann nochmal so, mein Chef hat 2 unterschiedliche Firmen, in beiden bin ich Angestellte. Verständlich?

                            Ein Steuerberater. Erst sagt er, ab dem zweiten Jahr dürfe man beide Arbeitsverhältnisse auf 1 anmelden, im nächsten Moment sagt er, es wurde so übermittelt. Ich weiß, auch aus der Anschauung dieses Forums, in der Hybris von Steuerberatern kommt Steuerberater direkt unterhalb vom Papst. Isso.

                            Genau das waren die Aussagen des Steuerberaters.

                            Der AG muss sich an die ElStAM halten. Es gibt eine in §39e Abs 5a beschriebene Ausnahme bei mehreren Arbeitsverhältnissen bei einem AG, aber auch da ergibt sich nicht 1&1 draus.

                            Genau das wollte ich wissen, ob es tatsächlich diese Neuerung mit zweimal 1 gibt.
                            Leider ist das Finanzamt heute wegen dienstlicher Veranstaltung nicht da, somit muss ich mich wohl bis morgen gedulden.

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                              #15
                              Genau das wollte ich wissen, ob es tatsächlich diese Neuerung mit zweimal 1 gibt.
                              Die Ausnahme in § 39e Abs. 5a EStG betrifft nur die Verpflichtung zum elektronischen Abruf der ELStAM, nicht die Lohnsteuerklasse.

                              https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39e.html
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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