Hallo liebes Forum,
ich hätte eine Frage zum Grundsteuerwert einer Landwirtschaft.
Gibt es eine Definition was alles unter "Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe" (nur bei Nutzung 29-34) gezählt werden muss.
Wir haben einen alten Stall, einige "Schöpfe, die auf einer Seite offen sind, ein grosses Zelt (20x10m), und sonstige überdachte Flächen. Was davon ist nun als Wirtschaftsgebäude zu zählen, und wie müssen überdachte Flächen angegeben werden, falls diese nicht als Wirtschaftgebäude gezählt werden sollten ?
Die Landwirtschaft ist eigentlich fast stillgelegt, daher werden unter den überdachten Flächen teilweise Wohnwagenstellplätze vermietet. Die Einnahmen werden bei der Steuer in Anlage L selbstverständlich angegeben.
Macht es irgenwie steuerlich Sinn, hier Flächen als Gewerbeflächen anzugeben ? Der Grundsteuerwert für "Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe" ist ja aktuell unangenehm hoch.
Gibt es einen Unterschied der Steuern auf die Einnahmen der Wohnwagen-Stellplätze ob ich diese in der Anlage L angebe oder als Gewerbe anmelde, falls das überhaupt möglich sein sollte.
Ich würde mich über Infos sehr freuen.
Liebe Grüsse
Carlo
ich hätte eine Frage zum Grundsteuerwert einer Landwirtschaft.
Gibt es eine Definition was alles unter "Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe" (nur bei Nutzung 29-34) gezählt werden muss.
Wir haben einen alten Stall, einige "Schöpfe, die auf einer Seite offen sind, ein grosses Zelt (20x10m), und sonstige überdachte Flächen. Was davon ist nun als Wirtschaftsgebäude zu zählen, und wie müssen überdachte Flächen angegeben werden, falls diese nicht als Wirtschaftgebäude gezählt werden sollten ?
Die Landwirtschaft ist eigentlich fast stillgelegt, daher werden unter den überdachten Flächen teilweise Wohnwagenstellplätze vermietet. Die Einnahmen werden bei der Steuer in Anlage L selbstverständlich angegeben.
Macht es irgenwie steuerlich Sinn, hier Flächen als Gewerbeflächen anzugeben ? Der Grundsteuerwert für "Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe" ist ja aktuell unangenehm hoch.
Gibt es einen Unterschied der Steuern auf die Einnahmen der Wohnwagen-Stellplätze ob ich diese in der Anlage L angebe oder als Gewerbe anmelde, falls das überhaupt möglich sein sollte.
Ich würde mich über Infos sehr freuen.
Liebe Grüsse
Carlo
Kommentar