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Landwirtschaft Definition "Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe"

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    Landwirtschaft Definition "Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe"

    Hallo liebes Forum,

    ich hätte eine Frage zum Grundsteuerwert einer Landwirtschaft.

    Gibt es eine Definition was alles unter "Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe" (nur bei Nutzung 29-34) gezählt werden muss.

    Wir haben einen alten Stall, einige "Schöpfe, die auf einer Seite offen sind, ein grosses Zelt (20x10m), und sonstige überdachte Flächen. Was davon ist nun als Wirtschaftsgebäude zu zählen, und wie müssen überdachte Flächen angegeben werden, falls diese nicht als Wirtschaftgebäude gezählt werden sollten ?


    Die Landwirtschaft ist eigentlich fast stillgelegt, daher werden unter den überdachten Flächen teilweise Wohnwagenstellplätze vermietet. Die Einnahmen werden bei der Steuer in Anlage L selbstverständlich angegeben.
    Macht es irgenwie steuerlich Sinn, hier Flächen als Gewerbeflächen anzugeben ? Der Grundsteuerwert für "Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe" ist ja aktuell unangenehm hoch.

    Gibt es einen Unterschied der Steuern auf die Einnahmen der Wohnwagen-Stellplätze ob ich diese in der Anlage L angebe oder als Gewerbe anmelde, falls das überhaupt möglich sein sollte.

    Ich würde mich über Infos sehr freuen.

    Liebe Grüsse

    Carlo

    #2
    Deine Fragen betreffen alle Bewertungsrecht, also Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Info.

      Mir wurde hier damals beim Erstellen der Grundsteuerdaten auch geholfen, daher dachte ich eigentlich, dass hier im Forum Fragen rund um das Thema Steuern Fragen beantwortet werden.


      Aber trotzdem vielen Dank für den Hinweis.

      Grüsse und einen schönen Sonntag

      Carlo

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        #4
        Mir wurde hier damals beim Erstellen der Grundsteuerdaten auch geholfen,
        Beim Erstellen der Daten haben wir natürlich geholfen, das fällt ja unter erlaubte Ausfüllhilfe, aber was du jetzt wissen willst,

        geht halt eindeutig in Richtung Steuerberatung und die ist uns hier nicht erlaubt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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