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Einnahmen aus Enkel Betreuung bei Steuererklärung angeben?

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    Einnahmen aus Enkel Betreuung bei Steuererklärung angeben?

    Hallo zusammen,

    Ich bin seit 5 Monaten Rentner.
    In Kürze werde ich die Betreuung meines Enkels übernehmen da die Elternzeit meiner Tochter ausläuft.

    Ich würde gerne einen Betreuungsvertrag mit den Eltern des Kindes abschließen. Es sollen Benzinkosten und auch ein gewisser Betrag fürs aufpassen überwiesen werden.
    Muss ich die Einnahmen aus der Betreuung des Kindes später in meiner Steuererklärung eintragen? Bzw. ab welchem Betrag muss das in der Steuereklärung eingetragen werden.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
    Gruß Volker


    #2
    Einen Vertrag für die Betreuung des eigenen Enkel?
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Hallo,

      Ja, es geht um meinen eigenen Enkel.

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        #4
        Wenn die Eltern das geltend machen wollen, wird man einen Vertrag brauchen. Könnten Sonstige Einkünfte sein.

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          #5
          Steuerberatung machen wir hier nicht !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Einen Vertrag für die Betreuung des eigenen Enkel?
            Das Beamtenheimstättenwerk (zuletzt bekannt als BHW-Bausparkasse) hatte in den 1980er Jahren sogar ein Formular "Kinderbetreuungsvertrag" verbreitet und empfohlen, den Betreuern aus der eigenen Familie Vermögenswirksame Leistungen zu überweisen - natürlich auf einen Bausparvertrag - für die dann noch Arbeitnehmersparzulage gezahlt wurde. Die Vergütungen wurden also als "Arbeitslohn" behandelt und die Empfänger kamen in den Genuss des damaligen Werbungskostenpauschbetrages - heute Arbeitnehmerpauschale (1.230 €/Jahr). Kenne ich aus eigener Erfahrung. Wurde damals vom Finanzamt anstandslos akzeptiert.

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              #7
              Vielen Dank schonmal für die Antworten

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