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Grundsteuer Bayern - unbebautes Grundstück/Wiese Einstufung unter Grundsteuer A

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    Grundsteuer Bayern - unbebautes Grundstück/Wiese Einstufung unter Grundsteuer A

    In der Grundsteuererklärung wurde eine 500 qm grosse Wiese, auf der 6 Obstbäume stehen, als unbebaute Fläche eingetragen. Diese Wiese wird nie Bauland werden, noch wird diese landwirtschaftlich genutzt. Das Landratsamt verfügte vor einigen Jahren sogar, dass ein Viertel der Fläche als Naturschutzstreifen zu behandeln ist und nicht verändert werden darf. Im Bescheid wird nun die gesamte Fläche dieser Wiese mit Grundsteuer A belastet, obwohl ich keinen landwirtschaftlichen Betrieb habe und zudem liegt in meiner Gemeinde der Satz für Grundsteuer A 50% über dem Satz der Grundsteuer B.
    Für Euere Hilfestellung wäre ich sehr dankbar, irgendwie fühlt sich dies für mich nicht richtig an.
    Vielen Dank!
    Erika
    Zuletzt geändert von lapt2019; 14.01.2025, 15:10.

    #2
    Für Euere Hilfestellung wäre ich sehr dankbar, irgendwie fühlt sich dies für mich nicht richtig an.
    Mag sein, aber das ist trotzdem kein Fall für das Forum hier. Unbebaute Grundstücke, die nicht zur Landwirtschaft rechnen,

    werden in Bayern nach der Grundstücksgröße bewertet. Da kann man selbst ausrechnen, wie hoch der Grundsteuermessbetrag ausfallen würde.

    Bei 500 m² kommen immerhin 20,00 € Grundsteuermessbetrag zusammen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für Deine Antwort! Den Messbetrag und die daraus resultierende Grundsteuer hatte ich bereits ausgerechnet - in meinem Fall € 52. Den vom Amt aufoktruierten Grün-/Naturschutzstreifen darf ich nicht rausrechnen und muss somit auch dafür bezahlen, damit habe ich mich ja fast abgefunden.
      Meine Frage zielt mehr in die Richtung, ob ich als Privatperson und Nichtlandwirt mit meiner Wiese richtigerweise Grundsteuer A zu bezahlen habe.
      Nochmals Danke!

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        #4
        Meine Frage zielt mehr in die Richtung, ob ich als Privatperson und Nichtlandwirt mit meiner Wiese richtigerweise Grundsteuer A zu bezahlen habe.
        Das kann durchaus richtig sein. Ich bin auch kein Landwirt, muss aber für meine Stückländerei ebenfalls Grundsteuer A entrichten.

        Das ist nach meiner Erfahrung doch in der Regel günstiger als die Einstufung als unbebautes Grundstück.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nochmals vielen Dank für Deine Antwort.

          Leider in meiner Gemeinde nicht, obwohl am platten Land in Unterfranken- A von 320% auf 350% angehoben, B von 320% auf 230% gesenkt - mal sehen wie lange noch, wenn ich mir die Finanzen und den Finanzbedarf der Gemeinde ansehe.
          Vielen Dank!

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            #6
            Leider in meiner Gemeinde nicht, obwohl am platten Land in Unterfranken-
            In unserer Gemeinde, ebenfalls am flachen Land in der Oberpfalz, sind die Hebesätze für die Grundsteuer A und B von bisher 330%

            auf jetzt 170% herabgesetzt worden. Für meine Stückländerei zahle ich pro Jahr ab 2025 gerade mal 1,04 € mehr als bisher.

            Die Gemeinde hat sich zwar vorbehalten, anhand der Einnahmen des Jahres 2025 bei den Hebesätzen nachzujustieren, aber

            viel wird da nicht passieren. Bei einer Bauparzelle, die uns ebenfalls gehört, wird sich die Grundsteuer mehr als verdoppeln,

            das ist allerdings die Folge der bayerischen Flächenbewertung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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