Haftpflicht- und Unfallversicherung

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  • Treverorum
    Neuer Benutzer
    • 17.01.2016
    • 12

    #1

    Haftpflicht- und Unfallversicherung

    Guten Abend Forum,
    ich habe gerade meine ESt- Erklärung gemacht und dann festgestellt, dass die Beiträge für Haftpflicht- und Unfallversicherung nicht in der Berechnung erscheinen. Ist das ein Fehler im System
    oder mache ich da etwas falsch? Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
  • Prabha
    Erfahrener Benutzer
    • 19.10.2022
    • 401

    #2
    Hallo Treverorum,
    für welches Jahr hast du die Steuererklärung gemacht, wo hast du die Beträge eingetragen?
    In welcher Berechnung erscheinen sie nicht?

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15389

      #3
      Wahrscheinlich hast Du den Höchstbetrag für die Versicherungen schon mit den grundsätzlich voll absetzbaren Krankenversicherungsbeiträgen erreicht.

      Kommentar

      • Treverorum
        Neuer Benutzer
        • 17.01.2016
        • 12

        #4
        Hallo Prabha, Hallo Fant,
        danke für die schnelle Antwort. Es geht um die ESt-Erklärung für 2024. Wahrscheinlich ist der Höchstbetrag für Versicherungen überschritten. Aber wenigstens ein Hinweis seitens Elster, dass die deklarierten Beträge für Haft- und Unfallversicherung nicht berücksichtigt werden, könnte man schon erwarten. Nochmals Danke.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          Wahrscheinlich ist der Höchstbetrag für Versicherungen überschritten. Aber wenigstens ein Hinweis seitens Elster, dass die deklarierten Beträge für Haft- und Unfallversicherung nicht berücksichtigt werden, könnte man schon erwarten.
          Da erwartest du zu viel, den Hinweis auf die Höchstbeträge erhält man nur in kommerziellen Steuerprogrammen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7877

            #6
            Und im Erläuterungstext im Steuerbescheid.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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