Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nebengewerbe + Hauptgewerbe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nebengewerbe + Hauptgewerbe

    Hallo, möchte ein Nebengewerbe /Einzelgewerbe mit der Kleinunternehmenregelung anmelden, bin aber Hauptberuflich schon in einer Firma eingestellt. Frage ist hat dies negative folgen für meine hauptberufliche Tätigkeit? und was ändert sich bei der Steuererklährung was muß ich dort beachten?

    #2
    Du bist dann zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet und musst beide Einkünfte erklären.

    Kommentar


      #3
      Ob dein Arbeitgeber die Nebentätigkeit erlaubt, musst du mit ihm klären.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        die Steuerarten solltest du strikt trennen. Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind einfach zwei Dinge. Daher ist es für deinen Arbeitslohn vollkommen egal ob du Kleinunter bist oder nicht.

        Kommentar


          #5
          Hallo aber Umsatzsteuer muß ich ja nicht zahlen wenn ich die Grenze nicht überschreite...... fahre nun auch keine großen Beträge ein ist nur hin und wieder mal. Habe bislang einen Steuerberater gehabt wenn ich den mal was eingereicht habe kann man dies auch alles mittels Programm schaffen?könnt ihr da eines empfhelen?

          Kommentar


            #6
            Zitat von Joost Beitrag anzeigen
            Hallo aber Umsatzsteuer muß ich ja nicht zahlen wenn ich die Grenze nicht überschreite.....
            Falsch. Du musst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn du dich als Kleinunternehmer beim Finanzamt meldest UND keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweist.
            Zahlen tust du Umsatzsteuer bei jedem Einkauf! Schau mal auf die Belege. (Als Kleinunternehmer bekommst du diese gezahlte Umsatzsteuer = Vorsteuer nicht zurück.)

            Zitat von Joost Beitrag anzeigen
            Habe bislang einen Steuerberater gehabt wenn ich den mal was eingereicht habe kann man dies auch alles mittels Programm schaffen?könnt ihr da eines empfhelen?
            Es ist alleine zu schaffen, wenn genügend kaufmännisches Wissen da ist. (Ein Programm kann ich nicht empfehlen. Ich mache meine Steuererklärung mit Elster. ;-) )



            Übrigens muss die Krankenkasse (wenn's eine gesetzliche ist) über die nebenberufliche Selbstständigkeit informiert werden. Ich würde bei dieser Gelegenheit auch klären, unter welchen Umständen die Einnahmen-Überschüsse verbeitragt werden müssen.


            Kommentar


              #7
              Also wenn ich die Kleinunternehmenregelung anwende muß ich im grunde nichts ändern nur den Arbeitgerber informieren und die KK.... alles andere bleibt wie gehabt kann also Steuererklärung machen oder eben nicht... kann mir ja vom kleinunternehmen eh nichts wiederholen da ich ja keine mwst berechne... und die Monatliche vorsteueranmeldung usw fällt ja alles weg. Meine nur einemal im Jahr möchte das finanzamt sehen wie hoch die Einnahmen waren um eben nicht die grenze zu überschreiten liege ich da nun richtig?

              Kommentar


                #8
                Wenn deine Umsätze auf das Inland beschränkt sind, wird dem Finanzamt die jährliche Gewinnermittlung -EÜR- genügen.

                Dort sieht man ja die Höhe deiner Betriebseinnahmen. Umsatzsteuerlich musst du dann gar nichts machen, auch keine Jahreserklärung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Joost Beitrag anzeigen
                  kann also Steuererklärung machen oder eben nicht...
                  Eine Einkommensteuererklärung MUSST du machen!

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X