Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erste Steuererklärung als Honorardozentin an der VHS

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erste Steuererklärung als Honorardozentin an der VHS

    Hallo zusammen,
    ich habe - denke ich - die Frist (m)einer Einkommenssteuer 2023 verpasst. Ich habe 2023 erstmalig eine Nebentätigkeit als Honorardozentin an einer VHS aufgenommen; diese ist beim Finanzamt gemeldet und ich habe im Oktober 2024 meine Einkommenssteuernummer erhalten. Da ich heute zeitliche Kapazitäten habe, wollte ich mich damit auseinandersetzen. Jetzt lese ich jedoch, dass die Frist abgelaufen ist. Gibt es Nachreichefristen? Sollte ich das Finanzamt kontaktieren oder auf meinElster die Einkommenssteuer ausfüllen oder mein Anliegen eher in die Hand einer Steuerkanzlei geben? Eigentlich würde ich meine Steuererklärung gerne selbst ausfüllen, um das Ausfüllen für die Zukunft zu lernen, aber ich habe zeitgleich auch Angst, etwas Falsches einzutragen, da es für mich doch schwer erscheint.

    Über Empfehlungen, Tipps oder Erfahrungsaustausch würde ich mich sehr freuen.

    Schöne Grüße
    Hanninora

    #2
    Hallo Hanninora,

    wenn du die Einkommensteuerklärung jetzt machen willst, dann mach! (So schwer ist das nicht).
    Du gibst sie zwar verspätet ab, aber du gibst sie ab!

    Und wenn du lieber zu einer Steuerkanzlei gehen willst, dann sortiere alle Informationen zusammen, die die Kanzlei braucht, um das für dich zu erledigen.
    Dann kannst du im nächsten Jahr es vielleicht selbst machen.

    Zu klären mit einem steuerberatenden Menschen wäre z.B: Ist die Dozententätigkeit noch im Rahmen der Übungsleiterpauschale oder muss eine EÜR erstellt werden? Diese Klärung kann nicht hier im Forum erfolgen. (Keine Steuerberatung hier)


    Erfahrungsaustausch geht in diesem Forum nur bei Fragen zu Elster.
    Zuletzt geändert von Prabha; 18.01.2025, 14:19.

    Kommentar


      #3
      Ist die Dozententätigkeit noch im Rahmen der Übungsleiterpauschale oder muss eine EÜR erstellt werden?
      Diese Klärung kann nicht hier im Forum erfolgen. (Keine Steuerberatung hier)
      Das kann Hanninora doch selbst ausrechnen. Nach § 3 Nr. 26 EStG bleiben Einnahmen bis 3.000,00 € steuerfrei.

      Wenn die Einnahmen höher sind, geht es ohne EÜR nicht.

      Der Beitrag hat jetzt nichts mit den Steuererklärungsfristen zu tun, ich mache ein eigenes Thema daraus.


      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen,

        ich habe noch ein oder mehr Anliegen :/

        Ich sitze seit 13.00 Uhr am PC und setzte mich mit der Steuererklärung auseinander, aber verliere so langsam den Überblick.
        Aufgrund meiner Honorartätigkeit muss ich die Anlage S auszufüllen. Muss ich auch die Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit -ausfüllen? Diese wurde mir beim Hauptantrag der Einkommenssteuererklärung angezeigt. Ich denke, dass meine Honorartätigkeit in den § 3 Nr. 26 EStG Abs. 26 fällt, da es sich um eine Lehrtätigkeit handelt. Im Jahr 2023 habe ich aus dieser Tätigkeit 3450 EUR erwirtschaftet, somit komme ich über die Grenze von 3000 EUR. Greift der genannte § deshalb nicht mehr auf mich? Muss ich in der EÜR nur den Ertrag über die 3000 EUR angeben, also 450, oder den gesamten Gewinn?

        Trage ich Werbekosten aus meiner Honorartätigkeit in die Anlage N, vorausgesetzt, dass ich diese ausfüllen muss, oder in die EÜR? Eigentlich lohnt sich eine Steuererklärung zu meinem Hauptberuf nicht, da ich unter der Pauschale/den Freibetrag von 1230 EUR bleibe.

        Es sind viele Fragen, doch ich bin sehr verwirrt gerade.

        Danke im Voraus und schöne Grüße
        Hanninora

        Kommentar


          #5
          Hallo Hanninora,

          das einfach so zu beantworten, wäre Steuerberatung und geht m. E. über eine kaufmännische Schulung / Unterstützung zu Elster hinaus. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
          du wirst einige Antworten auch finden, wenn du im Netz suchst, z.B. nach der Überschreitung der Übungsleiterpauschale.

          Mich reizt jetzt vor allem deine Aussage, dass sich eine Steuerklärung für den Hauptberuf nicht lohnt weil du unter den Pauschalen bleibst.
          Was meinst du damit?

          Kommentar


            #6
            Hallo Prabha,

            ich werde nächste Woche eine Steuerkanzlei aufsuchen; der Versuch, es selbst zu lösen war da

            Bevor ich meine Honorartätigkeit hatte, war ich nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Ich habe auch nie eine gemacht, weil ich dachte/denke, dass, wenn ich unter den Freibetrag der Werbekosten bleibe, ich auch nichts zurückbekommen würde. Ich wohne gerade mal 7 km von meinem AG entfernt.

            Ich hoffe, meine Antwort verwirrt jetzt nicht noch mehr.

            Kommentar


              #7
              Hallo Hanninora,
              nein, diese Antwort verwirrt (mich) nicht. Ich halte sie für ziemlich klar.

              Ob du Steuern zurück bekommst, hängt nicht nur von den Werbungskosten in Anlage N ab, sondern auch von Spenden, steuerrelevanten Versicherungen, a.o. Aufwändungen…

              Es ist vermutlich ziemlich richtig, wenn du dich bei der ersten Steuererklärung unterstützen lässt vom Stb. oder Lohnsteuerhilfeverein.
              Viel Erfolg!

              Kommentar

              Lädt...
              X