Hallo liebes Forum,
ich bitte um Hinweise bzw. Ratschlag:
Ich gebe für meine Eltern die Einkommenssteuererklärungen über ELSTER ab. Diese sind ins Ausland verzogen, möchten aber in Deutschland steuerlich weiterhin geführt werden. Die letzte Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 habe ich noch am (letzten)-Wohnsitzfinanzamt über ELSTER eingereicht. Und zwar als unbeschränkt steuerpflichtig. Das Wohnsitzamt Finanzamt hat mich dann gebeten, wegen den fehlenden gewöhnlichen Aufenthalt, die Erklärungen in Zukunft an ein anderes Finanzamt (Bundeslandwechsel) einzureichen und zwar dort, wo noch ein Vermögensgegenstand meiner Eltern belegen ist, nämlich eine vermietete Eigentumswohnung. Und als "beschränkt steuerpflichtig" seien in Zukunft die Erklärungen einzureichen. Die Steuererklärung wurde im Ergebnis auch nicht mehr vom Wohnsitzfinanzamt bearbeitet. So weit so gut. Mir ist es eigentlich egal, wo ich die Steuererklärung einreiche.
Ich würde gerne jetzt die schon im Elster eingegebene Steuererklärung für das Jahr 2022 (unbeschränkt steuerpflichtig) bei dem neuen Finanzamt als "beschränkt steuerpflichtig" einreichen. Wie kann ich die eingegeben Daten nochmal verwenden? (Die Steuernummer soll dann im Zuge der Bearbeitung neu vergeben werden, habe ich irgendwo im Internet gelesen).
Herzlichen Dank für Ihre Hilfestellung!
ich bitte um Hinweise bzw. Ratschlag:
Ich gebe für meine Eltern die Einkommenssteuererklärungen über ELSTER ab. Diese sind ins Ausland verzogen, möchten aber in Deutschland steuerlich weiterhin geführt werden. Die letzte Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 habe ich noch am (letzten)-Wohnsitzfinanzamt über ELSTER eingereicht. Und zwar als unbeschränkt steuerpflichtig. Das Wohnsitzamt Finanzamt hat mich dann gebeten, wegen den fehlenden gewöhnlichen Aufenthalt, die Erklärungen in Zukunft an ein anderes Finanzamt (Bundeslandwechsel) einzureichen und zwar dort, wo noch ein Vermögensgegenstand meiner Eltern belegen ist, nämlich eine vermietete Eigentumswohnung. Und als "beschränkt steuerpflichtig" seien in Zukunft die Erklärungen einzureichen. Die Steuererklärung wurde im Ergebnis auch nicht mehr vom Wohnsitzfinanzamt bearbeitet. So weit so gut. Mir ist es eigentlich egal, wo ich die Steuererklärung einreiche.
Ich würde gerne jetzt die schon im Elster eingegebene Steuererklärung für das Jahr 2022 (unbeschränkt steuerpflichtig) bei dem neuen Finanzamt als "beschränkt steuerpflichtig" einreichen. Wie kann ich die eingegeben Daten nochmal verwenden? (Die Steuernummer soll dann im Zuge der Bearbeitung neu vergeben werden, habe ich irgendwo im Internet gelesen).
Herzlichen Dank für Ihre Hilfestellung!
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