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Grundsteuer - Eigentümerwechsel

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    #16
    Die Mitarbeiter der Bewertungsstellen sind angewiesen, Kaufverträge vorrangig zu bearbeiten. D.h., gleich nach Eingang der Verträge werden Zurechnungsfortschreibungen durchgeführt.

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      #17
      Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
      Die Mitarbeiter der Bewertungsstellen sind angewiesen, Kaufverträge vorrangig zu bearbeiten. D.h., gleich nach Eingang der Verträge werden Zurechnungsfortschreibungen durchgeführt.
      Hier offensichtlich ein Jahr lang nicht (im Notarvertrag steht sogar drin, dass das Finanzamt eine Abschrift kriegt, und das war im Januar 2024)

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        #18
        ... muss der alte Eigentümer weitere vier Jahre lang die Grundsteuer zahlen? Das widerspricht irgendwie meinem Rechtsempfinden...
        Keine Angst, die würde für 3 Jahre ja wieder erstattet. Ich habe beim letzten Grundstücksverkauf Anfang 2022 in den Notarvertrag aufnehmen lassen,

        dass der Erwerber die Grundsteuer ab dem auf den Besitzübergang folgenden Quartal zu tragen hat, das war dann das 2. Quartal 2022. Die Gemeinde

        hat die Rate noch bei uns abgebucht, rechtlich waren wir ja auch noch Schuldner der Grundsteuer. Den Betrag habe ich dann zusammen mit anderen Nebenkosten

        wie Versicherungen etc. dem Erwerber weiterverrechnet, Der hat dann der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so dass die Grundsteuer ab

        dem 3. Quartal 2022 direkt bei ihm abgebucht wurde und ich nicht erneut mit ihm abrechnen musste. Ich wusste natürlich schon damals, dass die

        Zurechnungsfortschreibung erst auf den 01.01.2023 erfolgen würde und hatte das Thema Grundsteuer mit den Erwerbern besprochen bzw. verhandelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Ja, wenn man da eh was verrechnet... gibts in unserem Fall halt nicht - wir haben den Käufer nur einmal beim Notar gesehen und dann nie wieder (und auch keinerlei Kontakt mehr), und die paar Euro restliche Grundsteuer für 2024 haben wir auch nicht von ihm eingefordert (waren nur ein paar Euro, geht bloß um zwei Garagen, da gibts keine weiteren Nebenkosten).

          Wir schicken ihm jetzt halt einen Brief, in dem wir ihm vorschlagen, dass er die Grundsteuer ab 2025 schon mal - auch ohne formalen Bescheid - bezahlen soll.

          Außerdem haben wir jetzt auch noch beim Finanzamt Widerspruch "ab 2025" eingelegt (weil im Grundsteuerbescheid der Gemeinde stand, dass für einen Widerspruch gegen die Steuerpflicht an sich das Finanzamt und nicht die Gemeinde zuständig ist).

          Die haben jetzt ein Jahr lang Zeit gehabt, das korrekt zu machen - da fehlt mir wirklich das Verständnis, dass ich denen noch jahrelang Geld auslegen soll (auch wenn ichs nach hundert Jahren vielleicht mal wieder zurückkriegen würde)...

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            #20
            Man kann natürlich auch in der Bewertungsstelle des FA anrufen und fragen, was denn die Zurechnungsfortschreibung macht.

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              #21
              Man kann natürlich auch in der Bewertungsstelle des FA anrufen und fragen, was denn die Zurechnungsfortschreibung macht.
              In Bayern ist das zwar möglich, ist aber nicht immer auf Anhieb erfolgreich. Ich bin da schon öfter vertröstet worden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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