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Nachweis über gekauften Laptop

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    Nachweis über gekauften Laptop

    Hallo,

    und zwar hab ich folgende Frage, ich habe in meiner Steuererklärung den Kauf eines Laptops fürs Studium angegeben, hab diesen aber von Privat gekauft und daher keinen Nachweis. Jetzt will aber das Finanzamt diesen Nachweis haben. Soll ich versuchen einen Nachweis zu bekommen bzw. wird dieser überhaupt handschriftlich anerkannt oder soll ich meine Steuererklärung korrigieren? Müsste die Person erstmal wieder kontaktieren.

    Vielen Dank

    Grüße

    #2
    Was die Form des Nachweises betrifft gibt es keine strengen Anforderungen, das Finanzamt muss es Dir halt einfach glauben.
    Optimal ist, wenn Du Name und Kontaktdaten des Verkäufers benennen kannst, evtl. einen Ausdruck der Kleinanzeige etc. vorlegen kannst, die Zahlung belegen kannst (Überweisung, paypal, Abhebung von Geld), ein Foto des Gerätes machst. Was in jedem Fall geht, ist ein "Eigenbeleg", in dem Du den gesamten Vorgang ausführlich darlegst (Bezeichnung und Alter des Geräts, Verkäufer, Art der Kontaktaufnahme, Kaufpreis, Finanzierung, Zahlungsweise usw.). Noch besser natürlich wenn der Verkäufer Dir eine Quittung mit seinen Kontaktdaten, dem Kaufpreis, der Bezeichnung des Geräts und dem Kaufdatum gibt. Die kann auch handschriftlich sein.

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      #3
      Hallo JarloMikkalo!

      Wenn Sie das so vorbereiten wie es Telepeter geschrieben hat, dann haben Sie schon fast gewonnen.

      Bei Antworten auf Rückfragen des Finanzamtes schreib ich immer drunter "Sollten Sie weiterhin Zweifel an meinen Angaben haben, bitte ich vor Entscheidung um nochmalige Rücksprache - gerne auch telefonisch." . wenn Sie das nicht schreiben, "droht" Ihnen, wenn der Sachbearbeiter irgendein Haar in der Suppe findet, die sofortige Ablehnung ohne weitere Anhörung.

      Ist die einzige Rückfrage des Finanzamtes die Nachfrage nach einem Kaufbeleg für einen gebrauchten Laptop? Das wäre ungewöhnlich:

      Also wenn das eine "normale" Kiste ist
      - keine Rennmaschine (außer Sie haben Mathematik oder Astrophysik oder was anderes studiert, wo Sie unheimlich schnell unheimlich viel berechnen müssen),
      - keine Grafik-Super-Schleuder (außer Sie haben was mit Medien oder Kunst oder was anderes studiert, wo Sie unheimlich viel Grafikpower benötigt haben),
      dürfte der Preis wohl im kleinen dreistelligen Bereich liegen.

      Und da fragt bei einem Studenten eigentlich kein Finanzbeamter nach - wegen einer Steuerersparnis von vielleicht 100-200€ ...!

      Noch ein Tipp, falls eine "Rennmaschine" oder ein "Grafik-Super-Computer" erworben wurde:
      - unterbreiten Sie als Verhandlungsangebot den Vorschlag 50:50 private / studentische Nutzung

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        #4
        Hallo JarloMikkalo

        In Zeiten, in denen unsere Bundetagsabgeordneten eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.350€ monatlich (!) ohne Nachweisprobleme (!), also "einfach so", für "freie ungezwungene Ausgaben Ihre Abgeordnetentätigkeit betreffend", erhalten (also die können sich locker den Super-Super-AI-Deppen-Computer anschaffen, auch wenn die gar nix damit anfangen können, weil die die Kiste eh nicht beherrschen und zu würdigen wissen), werd ich ziemlich stinkig, wenn mir ein Finanzbeamter meine Werbungskosten zusammenstreichen möchte - bei jungen Bürgern, die studiert haben und den Wirtschaftsstandord Deutschland mit neuen Ideen und kreativ und engagiert parteilos und ohne von Ideologie getrieben zu sein in die Zukunft führen wollen und können!

        Also wenn die vom Finanzamt was streichen wollen, würd ich mir überlegen, ob ich nix vergessen habe geltend zu machen, wie z.B. die Anschaffung
        - eines gebrauchten Schreibtisches,
        - eines gebrauchten Bürostuhles,
        - eines gebrauchten Regales,
        - eines gebrauchten Druckers,
        - gebrauchter Programme,
        - gebrauchte Fachbücher,
        - sonstigen Bürobedarfs (Papier, Stifte, Locher, Ordner, Hefter, Toner usw.)
        usw.

        Es gehen auch noch
        - Fahrtkosten zu einer Lerngemeinschaft,
        - regelmäßige Heimfahrten ins Hotel Mama+Papa mit der Entfernungspauschale
        usw.

        Wenn das alles drin ist, dann habe ich nur ein müdes Lächeln für die Kürzung der Laptop-Ausgaben auf 50% übrig ...

        frei nach dem Motto "gönn dem doch auch mal was" und "jeder braucht sein Erfolgserlebnis" ...
        Zuletzt geändert von Uwe64; Heute, 07:39.

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          #5
          Moin Uwe64, hier mal eine Antwort zu deinem Beitrag ohne Bezug zum eigentlichen Beitrag:

          die steuerfreie Kostenpauschale fuer die Abgeordneten soll die durch die Ausuebung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zaehlen Ausgaben fuer die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbueros, fuer Fahrten im Wahlkreis und fuer die Wahlkreisbetreuung. Aus der Kostenpauschale bestreitet der Abgeordnete auch die Ausgaben fuer die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments. Kosten, die darueber hinausgehen, koennen nicht steuerlich abgesetzt werden, denn es gibt fuer den Abgeordneten keine Werbungskosten. Eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, stellt im Verhaeltnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stellt die kostenguenstigste Loesung dar, denn im Falle von Einzelnachweisen wuerde sich der Verwaltungsaufwand fuer den Deutschen Bundestag enorm erhoehen. Ferner koennen durch die Gewaehrung einer Pauschale die Kosten im Haushalt von Anfang an - anhand der Zahl der Abgeordneten - genau berechnet werden.

          Also die Pauschale ist meines Erachtens doch eine gute und kostenguenstige Loesung. Was gibt es da zu meckern? Ganz wichtig: ich will hier keine Diskussion auf einem Nebenschauplatz eroeffnen! Aber mir sind deine Kritiken schon haeufiger aufgefallen und ich will hier nur mal ein kleines Zeichen setzen - die Moderatoren machen das ja nicht.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Hallo HundKatzeMaus!

            Perfekt kopiert, das ist die Begründung für diese Pauschale - das ist vollkommen in Ordnung!

            Mein Kritikpunkt ist nicht diese Pauschale für sich betrachtet, sondern die damit verbundende Tatsache, dass die Politiker, die die Steuergesetze machen, die alles verkomplizieren, sich in Ihrem Beruf nicht die Bohne um die Einhaltung des überkomplizierten Steuerrechts bemühen müssen - die bekommen diese Pauschale "einfach geschenkt - und vor allem m.W ohne Überprüfungs-/Rechnungslegungs-Pflichten"!

            Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren:

            Recherchieren Sie / zeigen Sie mir die Fundstelle irgendwo im Netz, wo drinsteht, dass die Damen und Herren Politiker die Verwendung dieser Gelder nachweisen müssen, damit eine Fehlverwendung vermieden wird!

            Wie ich das sehe, steht den Politikern diese steuerfreie Pauschale zu, ohne wenn und aber, ohne jeglichen Verwendungsnachweis!

            Was macht ein Politiker, wenn er diesen Betrag gar nicht benötigt - wo geht dann der nicht verwendete Betrag hin?

            Ich hab nichts gegen diese Pauschale, die Begründung ist für mich i.O. - aber wenn die Politiker als Gesetzgeber von Ihren eigenen Gesetzen betroffen wären, dann würden Sie sich wirklich anstrengen, dass die Gesetze einfacher würden und die Finanzverwaltung kulanter - und allen ging es deutlich besser: Den Steuerpflichtigen als auch den Finanzbeamten!




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              #7
              Die Arbeitnehmer in Deutschland erhalten bei der Steuererklaerung aktuell eine Werbungskostenpauschale i.H.v. 1.230 Euro und die Verwendung muessen sie auch nicht nachweisen. Also wo ist das Problem?
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Hallo HundKatzeMaus!

                Echt jetzt, Sie vergleichen eine "Werbungskosten-Pauschale" direkt mit "steuerfreien Zahlungen" ?

                Sie vergleichen einen lächerlichen Jahresbetrag mit einem Monatsbetrag ?

                Eine "Werbungskostenpausche" von 1.230€ bringt als bare Münze im Geldbeutel beim Spitzenverdiener runde und sagenhafte 600€, beim Otto-Normal-Steuerzahler sagenhaft runde und mikrige 400€ - und das pro Jahr !!!!!! - und wenn er auch nur einen Pfifferling darüber was geltend macht, drohen ihm "Beleganforderung" und "kleinliche Nachweispflichten" (wie oben die Sache mit dem Laptop).

                Der Bundestagsabgeordnete hat über 5.000€ monatlich - ohne jegliche Nachweis- und Rechenschaftspflichten !!!!

                Vielleicht verstehen Sie das nachfolgende besser.

                Arbeitnehmer-Pauschale = maximal 600€ im Geldbeutel, darüber hinaus kleinliche Nachweispflichten

                Abgeordneten-Pauschale = 60.000€ im Geldbeutel - darüber hinaus keine Abzugsmöglichkeit (dürfte aber i.d.R. kein Problem sein), keine Nachweis-/Rechenschaftspflichten

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                  #9
                  HundKatzeMaus!

                  Sicherlich muss niemand meine Meinung teilen !

                  Aber vor einer Wahl drüber nachdenken - und bei der Wahl mitberücksichtigen, welche Partei das Wort "Bürokratie-Entlastung" nicht nur buchstabieren, sondern auch mit Leben erfüllen kann !

                  Wenn die Politiker wollen, dann finden sie auch kreative Lösungen:

                  - Abgeordneten-Pauschale! (ist im starken Eigeninteresse so geregelt ...)

                  - Steuerfreiheit der Gewinne aus kleinen PV-Anlagen (Abgeordnete sind Besserverdienende, die Wahrscheinlichkeit, dass die meisten was mit PV am Hut bzw. auf'm Dach haben ist sehr hoch, also auch hier: es geht, wenn starkes Eigeninteresse da ist ...)

                  - Abgeltungssteuer 25% auf Kapitalerträge (ist im starken Eigeninteresse der Abgeordneten, weil das meist nicht besonders arme Menschen sind)

                  mmhh ... !?

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