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Einzugsermächtigung und Umsatzsteuer

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    Einzugsermächtigung und Umsatzsteuer

    Hallo zusammen,

    ich habe für 2024 zum ersten mal eine Jahresumsatzsteuererklärung abgegeben. Nun meine Frage: Ich habe dem Finanzamt schon vor Jahren eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der bisher Einkommenssteuer etc eingezogen wurde. Wird nun auch die fällige Umsatzsteuer eingezogen oder muss ich diese manuell überweisen?
    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Viele Grüße,
    Rosi

    #2
    Kommt darauf an, ob es die selbe Steuernummer ist und was Du damals konkret angekreuzt hast.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo,

      Es hängt davon ab wie du den Lastschrifteinzug für das Finanzamt beschränkt hast. Da es da viele Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten gibt. Entweder findest du eine Kopie deiner Lastschriftvereinbarung in deinen Unterlagen oder du musst mal deinen Bearbeiter im Finanzamt anrufen müssen.

      Eine allgemeine Regelung oder gar ein Gesetz dafür gibt es nicht und damit kann das hier auch niemand beantworten.

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        #4
        Ergänzend für Mitleser, Rosi betrifft das wohl nicht: Wenn die SEPA-Lastschrift mehr als drei Jahre nicht zu einem Einzug führte, fliegt die nach EU-Recht raus.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Wenn die SEPA-Lastschrift mehr als drei Jahre nicht zu einem Einzug führte, fliegt die nach EU-Recht raus
          Darauf wird inzwischen auch auf den Einkommensteuerbescheiden hingewiesen und zwar unterhalb der Abrechnungstabelle.

          Für mich etwas irritierend, weil doch unser Finanzamt weiß, dass vierteljährlich Vorauszahlungen abgebucht wurden, die

          tauchen ja als Jahreswert ebenfalls in der Abrechnungstabelle auf.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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