Verpflegungsmehraufwand im Ausland

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  • bingomann
    Neuer Benutzer
    • 26.01.2025
    • 4

    #1

    Verpflegungsmehraufwand im Ausland

    Guten Tag

    ich war 2020 1 WOche in Polen auf Montage. Also 1 Tag Anreise + 3 Tage vor Ort + 1 Tag Abreise.
    wie gebe ich das richtig ein.
    siehe Screenshot im Anhang.
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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45965

    #2
    Die 2 Zeilen am Anfang müssen leer bleiben, du hast doch in Polen übernachtet. Doppelt geltend machen darfst du den Verpflegungsmehraufwand nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • bingomann
      Neuer Benutzer
      • 26.01.2025
      • 4

      #3
      siehe Anhang
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      • bingomann
        Neuer Benutzer
        • 26.01.2025
        • 4

        #4
        ok jetzt hab ichs.
        dämliche EIngabe.
        und wieso muss ich selber die Pauschale raussuchen, wenn ich doch schon die Region/das Land auswähle?
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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45965

          #5
          Leer heißt leer ! 0 ist ein nicht erlaubter Wert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45965

            #6
            ... und wieso muss ich selber die Pauschale raussuchen, wenn ich doch schon die Region/das Land auswähle?
            Weil die Webanwendung nicht komfortabel programmiert ist. In ElsterFormular waren die Werte hinterlegt, aber das Programm wurde 2019 eingestellt

            Mir fällt gerade erst auf, dass es um das Jahr 2020 geht. Für eine Antragsveranlagung wärst du zu spät dran !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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