Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung nach Heirat

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung nach Heirat

    Guten Morgen eine kurze Frage. Ich mache meine Erklärung immer über Elster. Meine Frau ist freiberuflich und macht alles über den Steuerberater. Nun haben wir geheiratet und Wir wollen eine Zusammenveranlagung. wie muss ich das dann ausfüllen? Sende ich trotzdem meine Erklärung über Elster und meine Frau über den Steuerberater? Ich benötige keinen Berater.Wie fülle ich mein Programm dann aus?. Es wäre nett, wenn ich ein paar Ratschläge bekommen würde. Vielen Dank

    #2
    Sende ich trotzdem meine Erklärung über Elster und meine Frau über den Steuerberater? Ich benötige keinen Berater.Wie fülle ich mein Programm dann aus?
    Ihr müsst euch schon entscheiden, wer die gemeinsame Erklärung erstellt und übermittelt. Entweder liefert der Steuerberater dir den Gewinn deiner Frau und

    sie dir ihre Vorsorgeaufwendungen oder du lieferst dem Steuerberater alle steuerlich relevanten Daten zu deiner Person.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank. Ich wusste nicht, wie der Ablauf ist . Ich gebe dem Steuerberater dann alle meine Daten wie auch Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen usw und er übermittelt das dann alles zusammen an das Finanzamt ohne großen Mehrkosten hoffe ich. Danke

      Kommentar


        #4
        ... und er übermittelt das dann alles zusammen an das Finanzamt ohne großen Mehrkosten hoffe ich
        Mehrkosten entstehen in jedem Fall, Steuerberater müssen nach der Gebührenordnung abrechnen. Wie hoch die Mehrkosten sind,

        hängt u. a. von der Höhe deiner Einkünfte ab.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank

          Kommentar


            #6
            Eine Frage noch. Kann ich denn trotzdem zwischendurch über Elster etwas eingeben, wenn ich z.B.meinen Freibetrag neu eingeben möchte oder muss das dann immer über den Steuerberater laufen?

            Kommentar


              #7
              Ja, Du kannst trotzdem.

              Ich habe das Gefühl, Dir ist der Hintergrund noch nicht klar: Als Single gibt man seine Einkommensteuererklärung ab, entweder selbst oder lässt es durch den steuerlichen Berater machen. Aufgrund der Heirat habt Ihr die Wahl zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung von Ehegatten, wobei die Zusammenveranlagung in den allermeisten Fällen günstiger bzw. kein Nachteil ist. Bei einer Zusammenveranlagung, die Ihr Euch hier m.E. wünscht, werden alle Besteuerungsgrundlagen beider Ehegatten in eine gemeinsame Einkommensteuererklärung zusammengeschmissen, d.h. Irgendjemand braucht am Ende des Tages alle Besteuerungsgrundlagen, damit dieser die gemeinsame Einkommensteuererklärung finalisieren und einreichen kann. Das kann auch der Stb sein. Mit was Ihr den alles beauftragt, ist aber Eure Sache. Wenn Ihr sagt "mach ESt-Erklärung 2024", beinhaltet das nicht, dass der auch die Grundsteuererklärung, den Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2017, den Lohnsteuerermäßigungsantrag 2025 und die Selbstanzeige für die Jahre 2015-2018 macht - es sei denn Ihr beauftragt ihn auch dafür explizit.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                sorry vielen lieben Dank , ich habe es jetzt verstanden.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Steuerberater müssen nach der Gebührenordnung abrechnen.
                  ...können diesen Wert aber von 2/10 bis 40/10 (oder so ähnlich) variieren, je nach Umfang und Schwierigkeit. Da kann also von "ein bisschen" bis "heftig" alles rauskommen, je nach Lust & Laune des Steuerberaters...

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn gewisse Grundkenntnisse da sind, ist die vielleicht wirtschaftlichste Lösung, die freiberuflichen Einkünfte der EF nebst Gewinnermittlung und USt durch den Steuerberater machen zu lassen und den Gewinn (eine Zahl) selbst in die ESt, Anlage S einzutragen.

                    Kommentar


                      #11
                      ... ist die vielleicht wirtschaftlichste Lösung, die freiberuflichen Einkünfte der EF nebst Gewinnermittlung und USt durch den Steuerberater machen zu lassen und den Gewinn (eine Zahl) selbst in die ESt, Anlage S einzutragen.
                      Das stimmt natürlich, die Frage ist nur, ob der Steuerberater seine Ergebnisse früh genug bereitstellt, um die Fristen für nicht beratene Steuerpflichtige einhalten zu können.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Jep, wichtiger Gedanke. Denn die Steuerberaterfristverlängerung gilt nur für die Steuererklärungen, die der Stb auch tatsächlich erstellt. Im Fall von Kloebi gilt die dann eben nicht für die Einkommensteuererklärung.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                        Kommentar


                          #13
                          Ich danke euch allen für eure Vorschläge. Da meine Frau ihre Steuererklärung eh jedes Jahr vom Steuerberater machen lässt ist es wahrscheinlich die einfachste Lösung mich mit meinen paar Zahlen dran zu hängen, so kann auch wahrscheinlich direkt geprüft werden ob Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung günstiger ist. Es ist bei ihr ein wenig komplizierter, da noch Kinder vorhanden sind (also meine Stiefkinder) und ein gemeinsames Kind, ich glaube , da ist der Steuerberater besser drauf als ich.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X