Hallo liebes Forum,
ich habe eine wahrscheinlich relativ blöde Frage, kann die Antwort aber einfach nicht eruieren. Es werden online teils ganz falsche Angaben oder Angaben basierend auf veralteten Formularen ausgespuckt.
Es geht um folgenden eigentlich sehr simplen Sachverhalt: Ich habe ein Gewerbe zum 01.01.2024 angemeldet und für dieses einiges an Gegenständen für den Betrieb sowie Waren / Rohstoffen eingekauft, alles mit konformer Rechnung und ausgewiesener Umsatzsteuer. In der Steuererklärung wurden all die Anschaffungen exklusive USt (also netto) bereits angegeben und nun muss die gezahlte USt noch in der Umsatzsteuererklärung angegeben werden, um diese vom Finanzamt zurück zu erhalten. In welcher/n Zeile/n gebe ich denn diese an? Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar...
ich habe eine wahrscheinlich relativ blöde Frage, kann die Antwort aber einfach nicht eruieren. Es werden online teils ganz falsche Angaben oder Angaben basierend auf veralteten Formularen ausgespuckt.
Es geht um folgenden eigentlich sehr simplen Sachverhalt: Ich habe ein Gewerbe zum 01.01.2024 angemeldet und für dieses einiges an Gegenständen für den Betrieb sowie Waren / Rohstoffen eingekauft, alles mit konformer Rechnung und ausgewiesener Umsatzsteuer. In der Steuererklärung wurden all die Anschaffungen exklusive USt (also netto) bereits angegeben und nun muss die gezahlte USt noch in der Umsatzsteuererklärung angegeben werden, um diese vom Finanzamt zurück zu erhalten. In welcher/n Zeile/n gebe ich denn diese an? Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar...
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