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Elster für 4.Quartal2024

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    Elster für 4.Quartal2024

    Hallo,
    ich habe aktuell ziemlich große Probleme mit dem Finanzamt. Mein Konto war bis vor einer Woche gepfändet. Nun hat man mir eine Stundung bewilligt und trotzdem alles vom Konto abgehoben, was drauf war. Beim Finanzamt sagte man mir, dass sie mir mein Geld zurückschicken werden. Darauf warte ich jetzt.
    Aber ich muss für das 4. Quartal 2024 noch meine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Dazu habe ich bis zum 10.02. Zeit. Kann mir jemand sagen, wie man das Formular bei Elster ausfüllt? Ich verstehe da wirklich nur Bahnhof. Und ich habe aktuell kein Geld, mir einen Steuerberater zu leisten. Ich unterhalte 2 Selbständigkeiten und bin durch die Steuer extrem eingeschränkt. Ich bin 2020 durch einen Zufall nach 15 Jahren Arbeitslosigkeit hinein geschlittert, ohne zu wissen, wie das alles genau funktioniert. Könnte mir jemand erklären, wie ich jetzt vorgehen muss?
    Vielen Dank fürs Lesen und ggf. Antworten!

    #2
    Hallo Marie,
    auch wenn du zwei Selbstständigkeiten hast, gibst du nur 1 Umsatzsteuervoranmeldung ab.

    Wie hast du die denn bis jetzt abgegeben, wenn du schon seit 2020 selbstständig bist?

    Wenn du ein Elster-Zertifikat hast, benötigst du für die VA eigentlich nur deine Netto-Umsätze des 4. Quartals und die gezahlte Vorsteuer.
    Solltest du Einkäufe aus dem und Verkäufe in das EU-Ausland haben, brauchst du das separat.

    Das Formular ist nicht allzu kompliziert.


    Schau mal in das Programm deiner VHS, ob es da Kurse für Existenzgründer gibt. Da kannst du dir vielleicht gegen kleines Geld ein paar kaufmännische Grundlagen holen.

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      #3
      Hallo Prabha,
      danke für Deine Antwort!
      Wie hast du die denn bis jetzt abgegeben, wenn du schon seit 2020 selbstständig bist?
      Ich hatte viele verschiedene Steuerfachgehilfen/Steuerfachgehilfinnen, die mich immer wieder "verließen", weil ich wohl ein zu komplizierter Fall bin. Ich unterhalte, wie gesagt 2 Selbständigkeiten. Eine davon in den sozialen medien. Und damit kennen sich viel nicht gut aus. Außerdem erhalte ich meine Rechnungen über Youtube wohl ohne Steuer, habe ich gestern herausgefunden. Wie muss ich das denn nun eintragen?

      Wenn du ein Elster-Zertifikat hast, benötigst du für die VA eigentlich nur deine Netto-Umsätze des 4. Quartals und die gezahlte Vorsteuer.
      Solltest du Einkäufe aus dem und Verkäufe in das EU-Ausland haben, brauchst du das separat.
      Ich habe einen Elster Account. Netto Umsätze bedeutet, alle Einnahmen? Oder alle Einnahmen minus Ausgaben?

      Das Formular ist nicht allzu kompliziert.
      Das sehe ich etwas anders!
      Schau mal in das Programm deiner VHS, ob es da Kurse für Existenzgründer gibt. Da kannst du dir vielleicht gegen kleines Geld ein paar kaufmännische Grundlagen holen.
      Das Finanzamt rupft mir gerade die Haare vom Kopf! Ich habe nicht einmal mehr 5,- übrig. Die haben mir zwischen den Jahren einfach das Konto gesperrt. Auf Null. Ohne zu wissen, ob ich mich noch ernähren kann! Und die Freigabe des Kontos ist erst vor ein paar Tagen erfolgt. Meiner Meinung nach ist das wirklich unmenschlich!

      Ich habe mal einen Ausschnitt des Elster Formulars angehängt. ich verstehe das leider überhaupt nicht.
      Kannst Du mir das vielleicht erklären?
      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von L. E. Fant; 31.01.2025, 09:44. Grund: Quote-Tags repariert

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        #4
        Hallo, ehe das ganze hier in eine Erläuterung zu jedem Feld ausartet (das grenzt dann schon an Steuerberatung), hast du es schon mal mit der Hilfe probiert die Elster von sich aus zur Verfügung stellt?
        Sprich hast du schon mal die blauen Schaltfläschen mit dem "?" angeklickt?

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          #5
          Hier weiß auch niemand, ob du 7 oder 19%ige Umsätze hast. Die sind einzutragen und die Vorsteuer. Fertig ist das.

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            #6
            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            Hier weiß auch niemand, ob du 7 oder 19%ige Umsätze hast. Die sind einzutragen und die Vorsteuer. Fertig ist das.
            Das klang aber auch nach Auslandsumsätzen (EU mit ZM), oder §13b-Einkauf aus dem (EU-?)Ausland. Das ist - vor allem ohne Aufrollung der kompletten Buchhaltung, falls es denn eine gibt - meiner Meinung nach viel zu komplex, um das hier vollständig zu erläutern (es bleibt ja nicht bei der USt-VAM; da kommen ja früher oder später noch USt-Erklärung, Jahresabschluss - EÜR oder Bilanz - und ESt-Erklärung dazu, vielleicht sogar schon seit 2020?).

            Das müsste ein Steuerberater (oder evtl. ein kompetenter Buchhalter) mal alles komplett auf den aktuellen Stand bringen. Schwierig, wenn gar kein Geld mehr da ist. Hilft eine Privatinsolvenz eigentlich auch gegen Steuerschulden?

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              #7
              Hallo Marie,
              leider muss ich in das gleiche Horn tuten, wie die letzten drei Schreiber: DU musst dich kundig machen.
              Wenn ich sehe, dass du seit 2020 selbstständig bist und jetzt noch nicht verstehst, was Einnahmen netto bedeutet, dann heißt das: du hast dich seit 2020 einen Furz um das Verstehen deiner Unterlagen gekümmert.
              Selbstständiges Arbeiten umfasst aber ALLES, auch das Verständnis für die Regeln drumrum.

              Das du jetzt kein Geld hast, passt dazu: Kein Verständnis für das was getan wird, keine Planung, kein vorsorgliches Handeln.
              (Auch der häufige Wechsel der Steuergehilfen lässt mich einiges vermuten...)

              Nimm's mir bitte nicht krumm, dass ich so deutlich schreibe.

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