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Fahrtkosten - Übernachtungskosten - Verpflegungsmehraufwand bei Abordnung

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    Fahrtkosten - Übernachtungskosten - Verpflegungsmehraufwand bei Abordnung

    Hallo zusammen,

    ich bin mir gerade unsicher, wo ich was eintrage.

    Fahrtkosten: Aufgrund einer Abordnung (für die es kein Trennungsgeld o.ä. gab) bin ich 2x/Woche in eine 120 km entfernte Dienststelle gefahren (die übrigen Tage waren im Homeoffice).
    Die Strecke legte ich mal mit dem privaten PKW und mal mit der Bahn zurück. Die Bahnfahrkarten wurden mir vom AG gestellt. Ich musste nicht in Vorleistung gehen und bekam so auch nichts erstattet.

    Ich würde mir nun ausrechnen, an wie vielen Tagen ich mit dem privaten PKW die Strecke gefahren bin und dementsprechend die Kilometerpauschale in Zeile 69 eintragen.
    Ich frage mich aber, ob ich die Bahnfahrkarten auch eintragen muss?

    Übernachtungskosten: Während meiner Abordnung habe ich hin und wieder im Hotel übernachtet. Auch hier hat der Arbeitgeber mir das Hotel gebucht und ich musste nicht in Vorleistung gehen. Muss ich daher in Zeile 70 etwas eintragen?

    Verpflegungsmehraufwand Hier würde ich die Anzahl der Tage an denen ich Hin- und zurück gefahren bin in Zeile 75 eintragen
    Und für die Tage an denen ich im Hotel übernachtete (wenn dies der Fall war immer nur eine Übernachtung) als An- und Abreisetage in Zeile 76.

    Im Hotel habe ich immer Frühstück vom Arbeitgeber bezahlt bekommen (war in Hotelbuchung inkludiert).
    Ich würde nun die Tage an denen ich im Hotel gefrühstückt habe zählen und mit 5,60 Euro multiplizieren und in Zeile 78 eintragen.

    Sind meine Überlegungen richtig?

    Oder muss ich bei Fahrt- und Übernachtungskosten auch die Fahrkarten und Hotelkosten eintragen und diese dann in Zeile 74 wieder abziehen?

    Freue mich über Rückmeldung
    Marzipan

    #2
    Was hat denn Dein Arbeitgeber als Deine erste Tätigkeitsstätte angegeben?

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      #3
      Wie meinst du genau mit den Angaben meines Arbeitgebers? Wo hätte er etwas angeben sollen?
      Ich habe einen Arbeitsvertrag mit meiner Dienststelle an meinem Wohnort. Diese ist meine erste Tätigkeitsstätte und so habe ich es bisher auch immer in den Steuererklärungen angegeben.
      Es fand keine Versetzung statt, sondern lediglich eine vorübergehende Abordnung. Helfen dir meine Angaben weiter?

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        #4
        Dann ist ja Seite 15 der Anlage N auszufüllen. Eine Kilometerpauschale gibt es da für Bahnfahrten nicht.

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          #5
          Kannst du mir das genauer erläutern? Seite 15 finde ich nicht. Ich habe 4 Seiten der Anlage N.
          Eine Kilometerpauschale für die Bahnfahrten gibt es nicht. Das ist korrekt. Das meinte ich allerdings auch gar nicht. Sondern ich wollte wissen, ob ich zusätzlich zu der Kilometerpauschale der Fahrten mit dem Auto auch die vom AG bezahlten Bahnfahrkarten eintragen muss.

          Nochmals zur Erläuterung: Ich wohne in Stadt x und meine 1. Tätigkeitsstätte in auch in Stadt x. Hierfür trage ich, wie immer, die einfache Entfernung in Kilometern ein (in meinem Fall 9), aufgesucht an 14 Tagen im Jahr 2024.
          Dann folgte im Februar die Abordnung in Stadt x. Einfache Strecke 120 km. Präsenzzeit dort: 2 Tage die Woche (daher auch kein Trennungsgeld so der AG). Die Abordnung wird als "auswärtige Tätigkeit" gewertet mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden. Somit habe ich Anspruch auf Erstattung von Reisekosten, welche auf der letzten Seite in Anlage N eingetragen werden müssten.

          Wenn ich mich unverständlich in meinem Eingangspost ausgedrückt habe, hoffe ich, dass es jetzt ein wenig klarer wird.

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            #6
            Zitat von Marzipan Beitrag anzeigen
            Seite 15 finde ich nicht. Ich habe 4 Seiten der Anlage N.
            Ok. Du fragst unter Allgemein und Projekt. Ich hab unterstellt dass Du Mein Elster verwendest, das war dann falsch. Welche Software verwendest Du denn?

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