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Fällt Treuebonus von Stromanbieter unter die 256 € Grenze nach §22 Nr. 3 EStG

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    Fällt Treuebonus von Stromanbieter unter die 256 € Grenze nach §22 Nr. 3 EStG

    Guten Tag,

    zählt ein Treuebonus von einem Stromanbieter, welcher nach 12 bzw. 24 Monaten Vertragszugehörigkeit ausgezahlt wird zu den sonstigen Einkünften und fällt somit unter die Grenze von 256 € pro Jahr steuerfrei?

    Auf folgender Seite [Link entfernt; L. E. Fant] steht:
    Nein, als privater Verbraucher muss man den Strom Bonus in Deutschland nicht versteuern. Dieser Bonus ist eine Subvention oder ein Rabatt auf den Strompreis und gehört nicht zum steuerpflichtigen Einkommen.

    Nun bin ich mir ein wenig unsicher.
    Vielen Dank vorab.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 04.02.2025, 15:09.

    #2
    Hallo, du bist du unsicher, dabei hast du doch schon eine Antwort bekommen.?

    Ich dagegen bin mir ziemlich sicher, dass das hier nur ein Spambeitrag mit Werbelink ist.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Febedie Beitrag anzeigen
      Ich dagegen bin mir ziemlich sicher, dass das hier nur ein Spambeitrag mit Werbelink ist.
      Ok, der Link ist jedenfalls zum Verständnis der Frage nicht notwendig. Außerdem ist die Frage hier Off-Topic, es geht um Steuerberatung.

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Ok, der Link ist jedenfalls zum Verständnis der Frage nicht notwendig. Außerdem ist die Frage hier Off-Topic, es geht um Steuerberatung.


        Um gottes Willen, sollte kein Spambeitrag mit Werbelink sein. War lediglich das einzige, was Google mir zu dem Thema ausgespuckt hat.
        Zum Verständnis der Frage nicht notwendig stimmt, ich wollte nur eher wissen, ob diese Antwort korrekt ist.

        Wenn Off-Topci, wo wäre die Frage richtig gestellt? (Bin neu hier)
        Danke vorab!

        Kommentar


          #5
          Steuerberatung gibt es hier nicht. Es handelt sich hier um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung.

          Kommentar


            #6
            Moin Sonne30grad, vielleicht hilft dir ja folgender Beitrag weiter:
            https://forum.elster.de/anwenderforu...-stromanbieter
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

            Kommentar


              #7
              Rabatte und Neukunden- oder Wechselprämien gehören steuerlich nicht unbedingt in die gleiche Schublade, manchmal ist das nicht so einfach abzugrenzen.

              Mit der elektronischen Steuererklärung besteht aber kein Zusammenhang.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Rabatte und Neukunden- oder Wechselprämien gehören steuerlich nicht unbedingt in die gleiche Schublade, manchmal ist das nicht so einfach abzugrenzen.

                Mit der elektronischen Steuererklärung besteht aber kein Zusammenhang.

                Wo würden Sie so etwas denn in Ihrer Steuer angeben? Oder rauslassen da „Rabatt auf den Strompreis“?

                Kommentar

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