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    Anlage SO

    Hallo, ich habe eine Frage zur Anlage SO: Im Jahr 2024 habe ich einen Immobilienverkauf. Gemeinsam mit meinen Bruder haben wir eine Immobilie vererbt (2020) bekommen und sind hier zu einer Erbengemeinschaft geworden. Nun habe ich (2022) meinen Bruder den Anteil aus der Erbengemeinschaft abgekauft und die Erbengemeinschaft wurde aufgelöst. 2024 habe ich die Immobilie verkauft. Gemäß der Entscheidung des BFH im Urteil IX R 13/22 ist der Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft nicht mit dem Erwerb einer Immobilie gleichzusetzen. Die Veräußerung müsste ja nunmehr einkommensteuerfrei sein, obwohl die Übernahme der Erbanteile innerhalb von 10 Jahren erfolgte. Nun meine Frage: Soll/Muss ich in Zeile 37 der Anlage SO die tatsächlichen Kosten angeben, damit ergibt sich in Zeile 39 der Gewinn oder aber wegen Urteil in Zeile 37 entsprechenden Betrag eingeben damit in Zeile 39 EUR 0,00 rauskommt?

    #2
    Wie lange war die Immobilie denn im Besitz des Erblassers, also vor Eintritt des Erbfalls ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich fürchte hier hast du 2 Vorgänge welche getrennt zu betrachten sind:

      1) 1/2 Immobilie selbst geerbt: hier kommt es für die Frist von 10 Jahren auf den zeitpunkt an, wann der Erblasser das Objekt erworben hat

      2) hälftiger Erwerb vom Miterben in 2022: hier wird es kompliziert, je nachdem ob Teilung mit oder ohne Abfindungszahlung und der Entwicklung der Wertverhältnisse. Das ist aber eine Frage des Sachverhaltes und des Steuerrechts welche hier nicht behandelt werden kann/darf.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Immobilie im Besitz des Erblassers: 59 Jahre

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          #5
          Also insgesamt deutlich mehr als 10 Jahre ! Dann muss noch die Frage geklärt werden, wie die Erbauseinandersetzung mit deinem Bruder

          rechtlich einzuordnen ist. Wenn sie nicht als Grundstückskauf gilt, ist in der Anlage SO überhaupt nichts zu erklären. Das ist aber Steuerrecht

          und da solltest du einen qualifizierten Steuerberater konsultieren. Steuerberatung ist hier im Forum nicht erlaubt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank für die Antworten. VG Markus

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