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Altersvorsorgeberatung in EÜR oder Einkommenssteuer?

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    Altersvorsorgeberatung in EÜR oder Einkommenssteuer?

    Hallo, ich hatte letztes Jahr eine Altersvorsorgeberatung (privat) und wollte diese von der Steuer absetzen. Ich bin voll selbstständig tätig, aber zusammen mit meiner Frau veranlagt, die angestellt ist. Kann ich die Beratung in der EÜR aufnehmen? Danke

    #2
    M.E. nirgends. die Frage, wie Du für das Alter vorsorgst, ist ein privates Thema und hat nichts mit Deiner selbständigen Tätigkeit zu tun.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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