Gewinn und Verlust Rechnung: Form der Abgabe?

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  • apollodriver
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2019
    • 119

    #1

    Gewinn und Verlust Rechnung: Form der Abgabe?

    Hallo liebes Forum,

    in welcher Form ist denn eine Gewinn und Verlust Rechnung abzugeben?
    Denke dass ich die ( auch ) in Elster machen und erledigen kann, oder?


    Insbesondere auch dann, wenn es- sagen wir " gewissermaßen nix zu deklarieren" gibt. M. A .w. alles also auf Null steht.

    Freue mich von euch zu hören. Viele Grüße
  • mhanft
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2006
    • 1700

    #2
    Falls es sich um eine echte Gewinn- und Verlustrechnung handelt (im Rahmen einer Bilanzierung), geht das nur mit irgendeiner Software, die E-Bilanzen übermittelt.

    Falls es nur falsch ausgedrückt war und eigentlich eine Einnahmenüberschussrechnung gemeint war: Das geht natürlich auch mit zahlreicher Software, aber auch einfach manuell auf der "Mein Elster"-Website.

    Kommentar

    • apollodriver
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2019
      • 119

      #3

      hallo und guten Abend,

      vielen Dank!!!

      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
      Falls es sich um eine echte Gewinn- und Verlustrechnung handelt (im Rahmen einer Bilanzierung), geht das nur mit irgendeiner Software, die E-Bilanzen übermittelt.

      Falls es nur falsch ausgedrückt war und eigentlich eine Einnahmenüberschussrechnung gemeint war: Das geht natürlich auch mit zahlreicher Software, aber auch einfach manuell auf der "Mein Elster"-Website.
      danke!

      ists denn tatsächlich in jedem Falle Wurscht, wie viel Gewinn und wieviel Verlust hier in Betracht kommen.

      M.a.W. wird nicht dann und wann - die ganze Rechnung (u. das V erfahren) einfacher - wenn man eine "Null-Rechnung" hat!?
      VG.



      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7877

        #4
        Wenn Du im Jahr XY ein Gewerbe oder selbständige Tätigkeit hattest, ist eine Gewinnermittlung einzureichen. Ob das wirklich eine reine "Null-Meldung" wird, ist eigentlich eher zweifelhaft, wenn man Anlagevermögen gehabt hat. Natürlich wird das Ganze einfacher bei einer "Null-Meldung", denn dann wirst Du weit weniger Positionen ausfüllen müssen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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