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Steuererklärung nach dem Heirat - Rückwirkende Steuererstattung

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    Steuererklärung nach dem Heirat - Rückwirkende Steuererstattung

    Hallo zusammen,

    ich will meine Steuererklärung auf Elster abgeben. Ich bin seit Juni 2024 verheiratet. Meine Frau ist seit September 2024 in Deutschland (mit Schengen-Visum) und erst ab 22.01.2025 in Deutschland mit ihrem Familienzusammenführungsvisum. Von daher war die Wohnsitzanmeldung erst am 22.01.2025 möglich und am 24.01.2025 erfolgt.

    Meine Frage ist: Ich hatte für das ganze 2024 Steuerklasse 1. Kann ich rückwirkend Steuerklasse 3 für 2024 haben, da ich bereits seit Juni 2024 verheiratet bin?

    Vielen Dank.

    #2
    Hallo aydemirb,
    wenn du deine Einkommensteuererklärung abgibst und die Daten zur Heirat angibst, wird das Finanzamt die Steuer ganz unabhängig von der Steuerklasse berechnen. Die Steuerklassen sind nur für den Lohnsteuerabzug beim Arbeitgeber wichtig, bei der Steuerberechnung im Zusammenhang mit einer Einkommensteuererklärung spielen sie keine Rolle mehr.

    Bei deinem Arbeitgeber wirst du jetzt mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht mehr in die Klasse 3 rückwirkend eingestuft werden können. Du müsstest das mit deinem Finanzamt besprechen.

    Hast du schon die Lohnsteuerbescheinigung für 2024? Dann macht es vermutlich mehr Sinn, dass du zügig deine Einkommensteuererklärung machst.

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      #3
      Ja, ich habe meine Lohnsteuerbescheinigung für 2024. Dann gebe ich alles an und warte einfach darauf, ob ich etwas rückwirkend züruckbekommen kann. Vielen Dank.

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