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    Erhaltungsaufwendungen brutto oder netto ansetzen

    Liebe Mitglieder,
    ich erstelle gerade meine Steuererklärung für meine nicht privat genutzte Immobilie.
    Ich habe sie 2024 gekauft und selbst renoviert. Entsprachend fielen viele Kosten an. Ich vermiete die Immobilie Umsatzsteuerpflichtig. Also dachte ich, ich muss alle Kosten netto angeben.
    Im Bereich der Einnahmen musste ich aber die vom Finanzamt erstatte Vorsteuer angeben.
    Müsste ich dann nicht folgerichtig die Kosten brutto angeben, da mir die erstattete Vorsteuer als Einnahme angesehen wird?
    Ich danke vielmals für die Hilfe und hoffe, mein Knoten-im-Kopf ist verständlich

    #2
    Ich danke vielmals für die Hilfe und hoffe, mein Knoten-im-Kopf ist verständlich
    Schau mal bei Zeile 79 der Anlage V: Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Elbling!

      Einnahmen-Ausgaben-Prinzip:

      Es sind alle Einnahmen mit Umsatzsteuer und alle Ausgaben mit Umsatzsteuer (Vorsteuer) anzugeben!

      Damit löst sich Ihr Knoten-im-Knopf automatisch auf, weil der Saldo aus

      erhaltene Umsatzsteuer vom Mieter (Zeile 27)

      minus gezahlte Vorsteuern auf die Kosten (alle Kosten werden bei den Werbungskosten brutto eingetragen, die Umsatzsteuer in den Kosten ist Vorsteuer und ist zur Information für das Finanzamt in Zeile 84 einzutragen)

      plus Umsatzsteuererstattungen des Finanzamtes (Zeile 28)

      minus Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt (Zeile 79)

      = Null-Komma-Null-Null ergibt!

      Also "aus einkommensteuerlichen Gründen" könnten Sie es "eigentlich" weglassen - es ist hier genauso wie mit den Nebenkosten und den vom Mieter erhaltenen Umlagen, die per Saldo auf zwei Jahre gesehen wenn man alles richtig rechnet per Saldo 0,00€ ergeben ...

      Aber sowohl das einkommensteuerlich unnötige Umsatzsteuer-Gedöns als auch das einkommensteuerlich unnötige Nebenkosten-Gedöns muss ins Formular eingetragen werden - so steht's im Gesetzbuch, und so musses gmacht werden ... im Zweifel benötigt man dazu eben 4 Zeilen, um auf das einkommensteuerliche Ergebnis von 0,00€ zu kommen - lustig, wenn's nicht zum heulen wär ...

      Kommentar


        #4
        Es sind alle Einnahmen mit Umsatzsteuer und alle Ausgaben mit Umsatzsteuer (Vorsteuer) anzugeben!
        Bei den Mieteinnahmen ist das schlicht falsch, die sind ohne Umsatzsteuer zu erfassen. Für die vereinnahmte Umsatzsteuer gibt es extra die Zeile 27.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie24!

          Soll ich mich jetzt für diesen völlig unnötigen Korrekturhinweis auch noch bedanken? - dass die Umsatzsteuer in Zeile 27 gehört, habe ich aber doch schon geschrieben!

          erhaltene Umsatzsteuer vom Mieter (Zeile 27)
          Dass mein erster Satz

          Es sind alle Einnahmen mit Umsatzsteuer und alle Ausgaben mit Umsatzsteuer (Vorsteuer) anzugeben!
          missverstanden werden kann - wer mich unbedingt missverstehen will, der tut's halt, kann damit leben ...

          außerdem: ich habe nirgends geschrieben, dass die Bruttoeinahme in ein einziges Feld einzutragen ist - einfach deshalb, weil die Einnahme-Zeilen-Überschrift in der Anlage V ausdrücklich darauf hinweist "ohne Umsatzsteuer", wenn da steht "Einnahmen für andere Räume (ohne Umlagen / ohne Umsatzsteuer)" ...

          also ich gehe davon aus, dass jemand, der solch eine Frage stellt, die Überschriften der Erfassungsfelder gelesen hat ...

          wenn die Nutzer von Elster noch nicht einmal mehr die Überschriften und Hilfstexte lesen sondern lieber auf die Antwort von uns, insbesondere von Ihnen (fast 44.000 Antworten !!!) warten, dann sind Sie schneller bei 100.000 Antworten als Sie Ihren nächsten Geburtstag feiern ...

          Können / sollen wir von Anwendern von Elster denn gar nichts mehr erwarten !?
          Zuletzt geändert von Uwe64; 17.02.2025, 20:39.

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            #6
            Warum muss man jemandem, der danach fragt, wie die Erhaltungsaufwendungen einzutragen sind, eigentlich über die Eintragung der Einnahmen belehren?

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank Uwe64, für die wirklich hilfreiche Erklärung.Das hat meinen Knoten im Kopf wirklich aufgelöst

              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
              Hallo Elbling!

              Einnahmen-Ausgaben-Prinzip:

              Es sind alle Einnahmen mit Umsatzsteuer und alle Ausgaben mit Umsatzsteuer (Vorsteuer) anzugeben!

              Damit löst sich Ihr Knoten-im-Knopf automatisch auf, weil der Saldo aus

              erhaltene Umsatzsteuer vom Mieter (Zeile 27)

              minus gezahlte Vorsteuern auf die Kosten (alle Kosten werden bei den Werbungskosten brutto eingetragen, die Umsatzsteuer in den Kosten ist Vorsteuer und ist zur Information für das Finanzamt in Zeile 84 einzutragen)

              plus Umsatzsteuererstattungen des Finanzamtes (Zeile 28)

              minus Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt (Zeile 79)

              = Null-Komma-Null-Null ergibt!

              Also "aus einkommensteuerlichen Gründen" könnten Sie es "eigentlich" weglassen - es ist hier genauso wie mit den Nebenkosten und den vom Mieter erhaltenen Umlagen, die per Saldo auf zwei Jahre gesehen wenn man alles richtig rechnet per Saldo 0,00€ ergeben ...

              Aber sowohl das einkommensteuerlich unnötige Umsatzsteuer-Gedöns als auch das einkommensteuerlich unnötige Nebenkosten-Gedöns muss ins Formular eingetragen werden - so steht's im Gesetzbuch, und so musses gmacht werden ... im Zweifel benötigt man dazu eben 4 Zeilen, um auf das einkommensteuerliche Ergebnis von 0,00€ zu kommen - lustig, wenn's nicht zum heulen wär ...

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