Unterhaltszahlungen

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  • Megan2018
    Neuer Benutzer
    • 07.05.2019
    • 15

    #1

    Unterhaltszahlungen

    Frage für meinen Bruder, er möchte die Unterhaltszahlungen an die Mutter seiner Tochter in der Elternzeit eingeben und auch die Hälfte des Kindergeldes, sind scheinbar verschiedene Formulare, kann mir jemand sagen, welche es genau sind?
    Schon mal vielen Dank im Voraus für Antworten!
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Anlage Unterhalt und Anlage Kind.

    Kommentar

    • Telepeter
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2023
      • 1484

      #3
      Die steuerliche Berücksichtigung des Kindes ist bei niedrigen und mittleren Einkommensverhältnissen mit der Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldanteils beim Kindesunterhalt erledigt. Allenfalls könnte er hier noch von ihm übernommene Kinderbetreuungskosten (Krippe usw.) geltend machen.

      Wenn er darüber hinaus Barunterhalt an die Mutter (Elternteil-Unterhalt) zahlt kann er das in der Anlage Unterhalt geltend machen. Es muss alles komplett ausgefüllt werden und er braucht die Steuer-ID der Mutter (sollte sie ihm geben). Eigenes Einkommen der Mutter, auch das Elterngeld, ist anzugeben. Auch hier sollte sie ihm Auskunft erteilen was sie bekommen hat.

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      • bockm1
        Neuer Benutzer
        • 13.03.2025
        • 1

        #4
        Ich zahle Unterhalt für meinen Sohn, der bei seiner Mutter seit einem Jahr lebt. Unter welcher Rubrik in der Elster Steuererklärung gebe ich diesen Unterhalt an? Das Internet spricht hier von einem Maximalbetrag von 11.784€.

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        • Gerald v. R.
          Erfahrener Benutzer
          • 04.07.2024
          • 260

          #5
          Hallo,

          hast du Anspruch auf Kindergeld für deinen Sohn?

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15383

            #6
            Wenn irgendjemand Anspruch auf Kindergeld für den Sohn hat, dann ist die Berücksichtigung von Unterhalt nicht möglich.

            EDIT: Ach ja, der Unterhalt gehört in die Anlage Unterhalt.

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