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Anlage Unterhalt für studierendes Kind älter als 25 Jahre

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    Anlage Unterhalt für studierendes Kind älter als 25 Jahre

    Guten Tag,

    wird ein Unterhalt (>= 10 908 €) bei folgenden Aspekten noch anerkannt?

    Anlage U / Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person
    Midi-Job als Werkstudent: Gesamteinkünfte 8344 €
    Sozialleistungen / übrige Bezüge (z. B. aus Minijobs): Einkünfte als Mini-jobber
    Zuletzt geändert von Falbala_brune; Heute, 16:42.

    #2
    Hast Du die Daten schon mal eingegeben und durchgerechnet?

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      #3
      Vielen Dank für deine Antwort.

      Ja, die Anlage wurde ausgefüllt und die Berechnung wurde erstellt. Die Unterhaltsaufwendungen erscheinen aber nicht (auch nicht mit "0" ).

      Aus diesem Grund habe ich die Einkünfte vom Midi-Job temporär gelöscht. Bei einer neuen Berechnung tauchen die Unterhaltsaufwendungen nach §33 a Abs. 1 EStG.


      Andere Frage: Ist es richtig, dass ich die Einkünfte vom Minijob eingebe? Oder kann man darauf verzichten?

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        #4
        Die Einkünfte müssen natürlich angegeben werden.

        Ich hatte mir Deine Zahlen gar nicht genau angeguckt. Eigentlich sieht man sehr schnell, dass das Einkommen weit über den 10.908 liegt.

        Du kannst Dir auch mal die Eingabehilfe auf der Seite 2 - Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person angucken.

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          #5
          Danke


          Andere Frage:
          Das Kind war im Januar noch 24 Jahre alt. Das Kindergeld wurde dann auch bezahlt. Muss ich trotzdem die Bezüge vom Januar (Midi-Job, 2004€) eingeben ?
          Zuletzt geändert von Falbala_brune; Heute, 14:31.

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            #6
            Ich gehe davon aus dass das auch ein der Eingabehilfe gemeint ist mit

            Die Jahresbeträge verringern sich um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.

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