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    Es wurden weder Beiträge zur Rentenversicherung eingegeben, noch ...

    Guten Tag!
    Wir haben unsere Steuererklärung abgegeben (Elster) und erhalten die Meldung: Es wurden weder Beiträge zur Rentenversicherung eingegeben, noch Angaben zur Befreiung von der
    Rentenversicherungspflicht bei den ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen gemacht. Bitte vervollständigen Sie die Eingaben zur Rentenversicherung.

    Ich bin 77, meine Frau ist 72. Wir beziehen die volle Rente und ich arbeite noch ais Aushilfe in meinem Beruf nicht mehr als 70 Tage/ Jahr. Meine Frau als Übungsleiterin innerhalb des Pauschfreibetrages. Von unsrer Rente wird keine Beitrag zur Rente abgezogen, wohl aber zur Krankenversicherung und bei mir Solidaritätszuschlag.

    Ich weiß nicht, was ich dort eintragen soll (ich bin dort als Rentner gekennzeichnet (Zeile 55 glaube ich). Bei meiner Frau steht gar nichts.

    Was muß ich dort eintragen?

    Kort

    #2
    ... wohl aber zur Krankenversicherung und bei mir Solidaritätszuschlag.
    Das kann ich mir jetzt nicht vorstellen: Solidaritätszuschlag von der Rente ?

    Ich weiß nicht, was ich dort eintragen soll (ich bin dort als Rentner gekennzeichnet (Zeile 55 glaube ich).
    Richtig wäre m. E.: Zeile 52 anhaken, in Zeile 53 Rentner auswählen und in Zeile 54 Nein.

    Das kannst du bei deiner Frau ebenso machen. Zeile 55 betrifft einen anderen Sachverhalt, der aber sehr selten vorkommt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Kort,
      ich hoffe du hast die Anlage-Vorsorge mit abgegeben.

      Hast du einen Minijob und bist von der RV-Pflicht befreit? Dann musst du sicher:

      Angaben zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei den ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen machen.

      Gruß - Hans

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        #4
        Hallo, Charlie! 'Tchuldige: ja, ich hatte bei mir Zeile 52, 53 und Zeile 54 genauso angegeben. Da meine Frau außer der Übungsleitertätigkeit keinen Job hatte, hatte ich das bei ihr nicht so angekreuzt. Das war wohl der Fehler. Danke für Deine Hilfe.
        Als Vollrentner bin ich eh rentenversicherungsbefreit. So muß ich auch keinen Nachweis erbringen. Es handelt ich um keinen MiniJob, in dem Steuer und Versicherung pauschal vom Arbeitgeber geleistet wird. Da wirkt sich auf eine Steuererklärung nicht aus. Ich darf nur 70 Tage arbeiten ohne Beiträge zur Krankenversicherung leisten zu müssen. Da ich Rente beziehe, bin ich nach Steuerklasse 6 besteuert, dort fällt ein geringer Betrag Solidaritätszuschlag an.

        Kort

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          #5
          Da ich Rente beziehe, bin ich nach Steuerklasse 6 besteuert, dort fällt ein geringer Betrag Solidaritätszuschlag an.
          Der wird aber bei der Einkommensteuererklärung sicher wieder erstattet bzw. verrechnet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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