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Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bei Rentnern
Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bei Rentnern
Hallo, die automatische Übernahme der Beiträge sind nicht identisch mit den Beiträgen der Rentenversicherung (Formular). Leider kann ich sie nicht korrigieren oder selbst eingeben.
Wieso?
es wäre möglich das bei mehren Zahlungen an die KV/PV (z.B. bei mehreren Renten für eine Person) das Aufaddieren nicht klappt. Dort könnte man den Betrag aber händig ändern.
Wahrscheinlicher ist allerdings das einfach noch nicht alle Beträge an dein Finanzamt gemeldet sind, da die Frist dafür erst Ende Februar ist und das Amt ja auch noch ein wenig Zeit für die Zuordnung braucht. Ich würde den Datenabruf Mitte März nochmal probieren.
... sind nicht identisch mit den Beiträgen der Rentenversicherung (Formular)
Welches Formular meinst du ?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Hallo Charlie24, jeder Rentner bekommt automatisch im Januar/Februar eine Aufstellung der gezahlten SV Beiträge zur Rentenversicherung. Diese sind jedoch höher als die Abzüge von Elter. Das kann ja wohl nicht sein.
LG
Wie gesagt, die Arbeitgeber, Rentenstellen, Kranken- und Pflegeversicherungen haben jedes Jahr bis Ende Februar Zeit die Beträge des Vorjahres ans Finanzamt zu übermitteln. Das Finanzamt brauch auch noch paar Tage diese Werte zu den jeweiligen Personen zuzuordnen.
Daher kann es am Jahresanfang eben durchaus zu Abweichungen kommen.
jeder Rentner bekommt automatisch im Januar/Februar eine Aufstellung der gezahlten SV Beiträge zur Rentenversicherung.
Nein, die Information über die Meldung an die Finanzverwaltung bekommt man nur dann schriftlich, wenn man sie ausdrücklich angefordert hat.
Bei mir enthält die auch nicht die Beiträge zur KV und PV, sondern nur den von der Rentenversicherung geleisteten Beitragszuschuss zur KV.
Die Beiträge werden nämlich nur dann von der RV bescheinigt, wenn man in der GKV pflichtversichert ist. Wer privat oder freiwillig krankenversichert
ist, erhält eine Beitragsbescheinigung seiner Krankenkasse. Wie bist du denn versichert ?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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