Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Fehler Kleinunternehmerregelung

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  • ranetka007
    antwortet
    Vielen Dank für den Hinweis! -> "Wenn Du keine Steuer berechnest, dann darfst Du natürlich auch nicht angeben, wie Du die Steuer berechnest."
    Die Kinder waren ständig am streiten und ich habe anscheinend nicht aufmerksam das Formular ausgefüllt.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von ranetka007 Beitrag anzeigen
    ich habe in zeilen 149-153 gemacht
    Den Satz versteh ich jetzt nicht. Wenn Du keine Steuer berechnest, dann darfst Du natürlich auch nicht angeben, wie Du die Steuer berechnest.

    (Steht ja sinngemäß auch in der Fehlermeldung).

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  • ranetka007
    antwortet
    ich habe in zeilen 149-153 gemacht, weil ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von ranetka007 Beitrag anzeigen
    es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen
    Stimmt das? Dann fehlt der Haken in Zeile 131.

    Zitat von ranetka007 Beitrag anzeigen
    Die Angaben in den Bereichen ... "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig.
    Hast Du versehentlich einen Eintrag in den Zeilen 149-153 gemacht?

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  • ranetka007
    antwortet
    Die Fehlermeldung kommt trotzdem (egal, ob ich 0 bei Zahllast oder 0 beim Überschuss eintrage)

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Ich habs grad ausprobiert. Im Dropdownfeld muss Zahllast ausgewählt werden. Bei einem Betrag von Null kann man wahrscheinlich dort auch Überschuss auswählen. Und dann beim Betrag wird die Null eingetragen.
    Hast Du diese zwei Felder beide ausgefüllt?

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  • ranetka007
    antwortet
    Wenn ich im Feld Zahllast nichts auswähle, bleibt die Fehlermeldung (insgesamt 3 rote Makierungen)
    Wenn ich 0 eintrage (4 rote Makierungen)
    Ich verstehe nicht wo der Fehler sein soll

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von ranetka007 Beitrag anzeigen
    Habe auch 0 Euro bei Zahllast eingetragen
    Das ist wahrscheinlich der Fehler, es heißt doch:

    Zitat von ranetka007 Beitrag anzeigen
    Die Angaben in den Bereichen "Überschuss (geschätzt)" ... sind daher unzulässig

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  • ranetka007
    antwortet
    Hallo,
    ich habe ein Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
    Ich habe folgende Meldung:

    Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet. Die Angaben in den Bereichen "Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig.Ich möchte die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Habe auch 0 Euro bei Zahllast eingetragen und trotzen kommt diese Meldung. Vor der Kontrolle gab es einen grünen Hacken.


    Muss ich das Feld: "Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG Umsatzsteuergesetz) wird die Grenze des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG Umsatzsteuergesetz nicht überschreiten." ausfüllen? Ich habe nichts angekreuzt und jetzt ist es rot und ich soll "Durchschnittsbesteuerung" anklicken und die "Istversteuerung" ist rot umrandet. Ich möchte aber Istversteuerung machen.
    Gründungsdatum ist 01.02.2025


    vielen Dank

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  • LLC
    antwortet
    Vielen Dank Charlie24, das hat funktioniert!

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich komme hier nicht weiter, ist das ein Bug?
    Nicht wirklich ! Du musst Zahllast (geschätzt) auswählen und dort 0 eintragen, bei Soll-/Istversteuerung der Entgelte musst du auf keine Angabe umstellen.

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  • LLC
    antwortet
    Liebe Mitglieder,

    ich habe folgendes Problem beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung für meine Nebentätigkeit: Ich habe den Umsatz eingetragen und will die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In der Fehlerleiste wird mir dieser Schritt auch grün abgehakt. Sobald ich das Formular aber prüfen lasse, taucht diese Fehlermeldung auf.

    "Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet. Die Angaben in den Bereichen "Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig."

    Ich komme hier nicht weiter, ist das ein Bug?
    Grüße LLC
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  • LCh
    antwortet
    Hallo Charlie24,
    vielen herzlichen Dank.

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  • Charlie24
    antwortet
    Danke sehr für die Antwort. 16.12.2024
    Das ist ein halbes Monat, das kann nicht funktionieren, da die die von dir angegeben Umsätze auf das Jahr 2024 hochgerechnet werden,

    womit du 2024 über der Kleinunternehmergrenze liegen würdest. Also entweder die Umsätze im Jahr 2024 reduzieren oder den Beginn

    auf Januar 2025 verlegen.

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  • LCh
    antwortet
    Danke sehr für die Antwort. 16.12.2024
    Zuletzt geändert von LCh; 28.02.2025, 17:45.

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