Ich habe meine freiberufliche Tätigkeit aufgegeben, weil ich hauptberuflich angestellt bin und nie Einnahmen hatte. Hatte keine Anschaffungen getätigt und kein Betriebsvermögen.
Muss ich in der Anlage S dann angeben
Gewinn 2024: 0
und Veräußerungsgewinn: 0?
Muss ich in der Anlage S dann angeben
Gewinn 2024: 0
und Veräußerungsgewinn: 0?
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