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Formular im Elster Portal vor Wochen abgeschickt, aber was jetzt?

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    Formular im Elster Portal vor Wochen abgeschickt, aber was jetzt?

    Ich habe das Formular
    Antrag auf Erstattung bzw. Freistellung von Kapitalerträgen nach § 50c bzw. § 44a Abs. 9 Einkommensteuergesetz
    ausgefüllt und auf der BOP Porteilseite abgeschickt und dort steht auch "Erfolgreich übermittelt". Das war am 7. Januar. Jetzt frag ich mich...muss ich da noch etwas machen? Denn bisher tut sich da gar nichts. Braucht man da einfach noch länger? Oder habe ich damit lediglich ein Dokument geschickt und muss separat auch noch eine Anfrage irgendwo einreichen?
    Vielen Dank!

    #2
    Hallo Schatten ,

    Zitat von Schatten Beitrag anzeigen
    dort steht auch "Erfolgreich übermittelt". Das war am 7. Januar.
    Ich denke das geht schon seinen Gang, nur haben die FÄ jetzt natürlich besonders viel zu tun.
    Die bekommen jetzt ihre neue Software, das muss alles getestet werden, dann gehts Mitte -Ende März
    richtig los mit den Einkommensteuer, da kanns schon mal länger dauern!!

    Gruß - Hans

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      #3
      Alles klar, wäre echt schön wenn da "in Bearbeitung" oder ähnliches stehen würde, damit man weiss, dass da auch dran gearbeitet wird.
      Vielen Dank jedenfalls!

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        #4
        Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
        nur haben die FÄ jetzt natürlich besonders viel zu tun. Die bekommen jetzt ihre neue Software, das muss alles getestet werden
        Das macht nicht der Bearbeiter der Einkommensteuererklärung. Der hat vielleicht jetzt auch nicht wenig zu tun, aber die Erklärungen für 2024 bleiben im Moment noch liegen, um die Software kümmern sich spezielle Abteilungen.

        Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
        dann gehts Mitte -Ende März richtig los mit den Einkommensteuer, da kanns schon mal länger dauern!!
        Allerdings kann ich mir gar nicht vorstellen, dass die Bearbeiter beim Finanzamt überhaupt mit den Übermittlungen übers BOP in Berührung kommen. Da bringt einem auch ein zweites Ausrufezeichen kaum weiter.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Allerdings kann ich mir gar nicht vorstellen, dass die Bearbeiter beim Finanzamt überhaupt mit den Übermittlungen übers BOP in Berührung kommen. Da bringt einem auch ein zweites Ausrufezeichen kaum weiter.
          Na, das hoffe ich aber doch. Denn das Finanzamt verweist ja direkt an das BOP. ^^
          In meinem Fall geht es ja nichtmals um eine Steuererklärung oder ähnliches, sondern um eine echt bescheuerte Regelung.
          Ich wohne in Frankreich (auch Steuersitz) und habe Deutsche Aktien mit Dividenden. Und da gibt es ja Doppelbesteuerungsabkommen, damit man eben nicht doppelt zahlt. Die greifen aber im Fall von Deutschland (und nur Deutschland) nicht vollständig, so dass man sich den Rest dann manuell vom Deutschen Finanzamt zurückholen muss.
          Mach ich zum ersten mal, war ein langer Prozess und viel hin und her. Und ich muss natürlich wissen ob das überhaupt so klappt, denn wenn mir hier noch mehr Steine in den Weg gelegt werden, dann würd ich meine Aktien Deutscher Firmen lieber verkaufen und hab den ganzen Stress und Aufwand nicht.

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            #6
            Zitat von Schatten Beitrag anzeigen
            In meinem Fall geht es ja nichtmals um eine Steuererklärung oder ähnliches
            Aber Du glaubst, dass ein Veranlagungsbeamter mit Deinem Antrag in Berührung kommt? Das glaub ich nicht.

            Zitat von Schatten Beitrag anzeigen
            das Finanzamt verweist ja direkt an das BOP
            Was mich in meiner Annahme bestätigt: das Finanzamt hat damit nichts zu tun.

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              #7
              Schatten
              Diese Anträge werden meines Wissens direkt beim Bundeszentralamt für Steuern bearbeitet. Das hat mit den Tätigkeiten in einem normalen Finazamt nix zu tun.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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