Hallo zusammen, das Thema wurde bestimmt schon öfters gefragt, aber ich finde tatsächlich nichts passendes. Wenn man einen Hauptjob und ein Gewerbe (Einzelunternehmen)hat, kann man die Fahrtkosten für das Einzelunternehmen als Betriebsausgabe eintragen. Nun meine Frage, gilt hier die Entfernungspauschale oder die Kilometerpauschale (Hin + Rück)? Ist dies als 2. Arbeitsstätte zu sehen oder kann ich doch nur einfache Kilometer absetzen. Vielen Dank schon mal im Voraus.
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Fahrtkosten als Beriebsausgabe
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