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Fahrtkosten als Beriebsausgabe

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    Fahrtkosten als Beriebsausgabe

    Hallo zusammen, das Thema wurde bestimmt schon öfters gefragt, aber ich finde tatsächlich nichts passendes. Wenn man einen Hauptjob und ein Gewerbe (Einzelunternehmen)hat, kann man die Fahrtkosten für das Einzelunternehmen als Betriebsausgabe eintragen. Nun meine Frage, gilt hier die Entfernungspauschale oder die Kilometerpauschale (Hin + Rück)? Ist dies als 2. Arbeitsstätte zu sehen oder kann ich doch nur einfache Kilometer absetzen. Vielen Dank schon mal im Voraus.

    #2
    Für jede Tätigkeit und auch für jedes Arbeitnehmerverhältnis gibt es ggf. eine "erste Tätigkeitsstätte". Wenn Du so eine "erste Tätigkeitsstätte", die Du regelmäßig aufsuchst - die Werkstatt, das Büro o. ä. - für Dein Gewerbe hast, dann wird dafür die Entfernungspauschale angesetzt.

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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