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Unterjährige Beendigung einer Grundstücksgemeinschaft (Vermietung)

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    Unterjährige Beendigung einer Grundstücksgemeinschaft (Vermietung)

    Ich bin zusammen mit meinem Vater Mitglied einer Grundstuecksgemeinschaft (Vermietung von Wohnraum).
    Bislang habe ich zunaechst eine Erklärung zur "gesonderten und einheihlichen Feststellung" abgegeben und das Ergebnis dann aufgeteilt bei meinem Vater und mir in die Anlage V-Sonst der Einkommensteuererklaerungen eingetragen.

    Nun ist mein Vater Mitte letzten Jahres verstorben und die Grundstücksgemeinschaft damit obsolet. Als Alleinerbe fallen alle Einnahmen und Ausgaben fuer das Vermietobjekt seit Mitte letzten Jahres bei mir an.
    Wie "verpacke" ich das systematisch richtig in die Einkommensteuererklaerungen von meinem Vater und mir und in die Erklärung zur "gesonderten und einheihlichen Feststellung"?
    Wie kann ich in der "gesonderten und einheihlichen Feststellung" kenntlich machen, dass die Grundstücksgemeinschaft seit Datum xxx nicht mehr besteht?
    Zuletzt geändert von bismarck_elster; 02.03.2025, 12:58.

    #2
    Wie kann ich in der "gesonderten und einheihlichen Feststellung" kenntlich machen, dass die Grundstücksgemeinschaft seit Datum xxx nicht mehr besteht?
    Das ist recht einfach, das wird nämlich alles ausdrücklich abgefragt und zwar im Hauptvordruck und in den Anlagen FB

    Im Hauptvordruck kannst du auf Seite 5 in Zeile 36 (Zeilennummer stammt aus dem Formular für 2023) angeben, wie die Besteuerungsgrundlagen

    bei einer unterjährigen Änderung der Beteiligungsverhältnisse zeitanteilig aufgeteilt werden sollen, wobei bei einem Erbfall taggenau passen sollte.

    In der Anlage FB deines Vaters kannst du auf Seite 3 die Veränderung der Beteiligungsquote, das Änderungsdatum und weiter unten auch angeben,

    dass er verstorben ist (Zeile 35) und seinen Anteil vererbt hat (Zeile 37). In deiner Anlage FB kannst du dann erklären, dass du den Anteil deines

    Vaters unentgeltlich erworben hast (Zeile 38). Das Formular für 2024 wird erst am 25.03.2025 freigeschaltet, die Zeilennummern könnten sich

    deshalb noch ändern. Ich würde das gesamte Jahr 2024 über die ESt 1 B abwickeln und die Erklärung nicht das Rumpfjahr beschränken. Das

    kann man ja mit der Veranlagungsstelle vorab abstimmen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke fuer die Erklärungen. Ich werde es probieren, sobald das Formular für die "gesonderten und einheihlichen Feststellung" 2024 verfügbar ist.

      Wer ist die "Veranlagungsstelle", mit der man das vorab abstimmen sollte?
      Das Finanzamt, das für die Immobile (gesonderten und einheihlichen Feststellung) zustaendig ist oder das Finanzamt, das für die EkSt zustaendig ist (sind nämlich unterschiedliche Finanzämter)?

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        #4
        Das Finanzamt, das für die Immobile (gesonderten und einheihlichen Feststellung) zustaendig ist
        Meines Erachtens sind das die richtigen Ansprechpartner. Man könnte ja auch überlegen, nur das Rumpfwirtschaftsjahr zu erklären.

        Da wäre dann als Ende der Sterbetag des Vaters im Hauptvordruck einzutragen. Dann musst du aber das Jahr 2024 extern zerlegen und

        bereits für 2024 deiner Einkommensteuererklärung auch eine Anlage V beifügen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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