Hallo und einen schönen Tag wünscht Millefleur!
Ich lese bereits seit längerem die Beiträge und finde dieses Forum prima. Nun würde ich mich sehr über Hilfe freuen, da ich nicht weiterkomme!
Ich bin hauptberuflich angestellt. Unabhängig davon habe ich ein Gewerbe, da ich auf eBay verkaufe (Kleinunternehmerregelung).
Meine Einkommensteuererklärung besteht aus dem Hauptvordruck, für die Angestelltentätigkeit Anlage N, für das Gewerbe Anlage G, EÜR, USt – Erklärung und Gewerbesteuererklärung. (Die Anlagen Sonderausgaben, haushaltsnahe Aufwendungen und Vorsorgeaufwand selbstredend auch!)
Soweit alles klar, aber nun kommt mein Problem:
In 2024 habe ich eine Reisegewerbekarte beantragt, um auf Kunstmärkten selbsthergestellte Kunstgegenstände zu verkaufen. Hierfür mußte ich laut Gewerbeamt kein Gewerbe anmelden. Vom Finanzamt habe ich dafür eine extra Steuernummer zugeteilt bekommen. Sie gilt für Umsatzsteuer (Kleinunternehmer nach $ 19 UstG) und Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG. Bezeichnung des Betriebes: Einzelhandel mit Kunstgegenständen etc. Die Identifikationsnummer bleibt unverändert.
Ich weiß nun einfach nicht, wie ich meine Steuererklärung 2024 machen soll!
Für den sogenannten Einzelhandel mit Kunstgegenständen also die Umsatzsteuererklärung. Muß ich da ein Extraformular im Elster haben oder füge ich die Angaben in das gleiche Formular USt wie mein eBay – Gewerbe ein?
Und die Gewinnermittlung? Bräuchte ich hier nicht auch die Anlagen G, EÜR und Gewerbesteuererklärung? Habe schon überlegt, diese Formulare ein zweites Mal auf Elster zu meiner Steuererklärung zu speichern, was aber anscheinend nicht geht. Oder ist das selbständige Tätigkeit mit Anlage S? Und wo kann ich die finden?
Bin fix und fertig und hoffe auf Eure Unterstützung! Tausend Dank!
Ich lese bereits seit längerem die Beiträge und finde dieses Forum prima. Nun würde ich mich sehr über Hilfe freuen, da ich nicht weiterkomme!
Ich bin hauptberuflich angestellt. Unabhängig davon habe ich ein Gewerbe, da ich auf eBay verkaufe (Kleinunternehmerregelung).
Meine Einkommensteuererklärung besteht aus dem Hauptvordruck, für die Angestelltentätigkeit Anlage N, für das Gewerbe Anlage G, EÜR, USt – Erklärung und Gewerbesteuererklärung. (Die Anlagen Sonderausgaben, haushaltsnahe Aufwendungen und Vorsorgeaufwand selbstredend auch!)
Soweit alles klar, aber nun kommt mein Problem:
In 2024 habe ich eine Reisegewerbekarte beantragt, um auf Kunstmärkten selbsthergestellte Kunstgegenstände zu verkaufen. Hierfür mußte ich laut Gewerbeamt kein Gewerbe anmelden. Vom Finanzamt habe ich dafür eine extra Steuernummer zugeteilt bekommen. Sie gilt für Umsatzsteuer (Kleinunternehmer nach $ 19 UstG) und Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG. Bezeichnung des Betriebes: Einzelhandel mit Kunstgegenständen etc. Die Identifikationsnummer bleibt unverändert.
Ich weiß nun einfach nicht, wie ich meine Steuererklärung 2024 machen soll!
Für den sogenannten Einzelhandel mit Kunstgegenständen also die Umsatzsteuererklärung. Muß ich da ein Extraformular im Elster haben oder füge ich die Angaben in das gleiche Formular USt wie mein eBay – Gewerbe ein?
Und die Gewinnermittlung? Bräuchte ich hier nicht auch die Anlagen G, EÜR und Gewerbesteuererklärung? Habe schon überlegt, diese Formulare ein zweites Mal auf Elster zu meiner Steuererklärung zu speichern, was aber anscheinend nicht geht. Oder ist das selbständige Tätigkeit mit Anlage S? Und wo kann ich die finden?
Bin fix und fertig und hoffe auf Eure Unterstützung! Tausend Dank!
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