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Steuererklärung bei zusätzlichem Gewerbe? Hoffnungslos verwirrt!

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    Steuererklärung bei zusätzlichem Gewerbe? Hoffnungslos verwirrt!

    Hallo und einen schönen Tag wünscht Millefleur!
    Ich lese bereits seit längerem die Beiträge und finde dieses Forum prima. Nun würde ich mich sehr über Hilfe freuen, da ich nicht weiterkomme!


    Ich bin hauptberuflich angestellt. Unabhängig davon habe ich ein Gewerbe, da ich auf eBay verkaufe (Kleinunternehmerregelung).
    Meine Einkommensteuererklärung besteht aus dem Hauptvordruck, für die Angestelltentätigkeit Anlage N, für das Gewerbe Anlage G, EÜR, USt – Erklärung und Gewerbesteuererklärung. (Die Anlagen Sonderausgaben, haushaltsnahe Aufwendungen und Vorsorgeaufwand selbstredend auch!)

    Soweit alles klar, aber nun kommt mein Problem:
    In 2024 habe ich eine Reisegewerbekarte beantragt, um auf Kunstmärkten selbsthergestellte Kunstgegenstände zu verkaufen. Hierfür mußte ich laut Gewerbeamt kein Gewerbe anmelden. Vom Finanzamt habe ich dafür eine extra Steuernummer zugeteilt bekommen. Sie gilt für Umsatzsteuer (Kleinunternehmer nach $ 19 UstG) und Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG. Bezeichnung des Betriebes: Einzelhandel mit Kunstgegenständen etc. Die Identifikationsnummer bleibt unverändert.


    Ich weiß nun einfach nicht, wie ich meine Steuererklärung 2024 machen soll!
    Für den sogenannten Einzelhandel mit Kunstgegenständen also die Umsatzsteuererklärung. Muß ich da ein Extraformular im Elster haben oder füge ich die Angaben in das gleiche Formular USt wie mein eBay – Gewerbe ein?
    Und die Gewinnermittlung? Bräuchte ich hier nicht auch die Anlagen G, EÜR und Gewerbesteuererklärung? Habe schon überlegt, diese Formulare ein zweites Mal auf Elster zu meiner Steuererklärung zu speichern, was aber anscheinend nicht geht. Oder ist das selbständige Tätigkeit mit Anlage S? Und wo kann ich die finden?

    Bin fix und fertig und hoffe auf Eure Unterstützung! Tausend Dank!

    #2
    Wenn du 2 betriebliche Steuernummern hast, wirst du 2 EÜR erstellen müssen. Die Umsatzsteuererklärung ist nur einmal einzureichen,

    die Gewerbesteuer, falls überhaupt verlangt, ebenfalls nur einmal und die Anlage G zur Einkommensteuerklärung natürlich auch nur einmal.

    Dort lässt sich der Gewinn der 2 Betriebe getrennt eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort, lieber Charlie24!

      Bei 2 erforderlichen EÜR würde dies bedeuten, dass ich mit der Steuernummer für das neue Business ein neues, separates Elster - Benutzerkonto erstellen müßte? In meinem aktuellen Konto kann ich anscheinend keine zweite EÜR aufmachen.

      Liebe Grüße und einen schönen Sonntagabend!

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        #4
        In meinem aktuellen Konto kann ich anscheinend keine zweite EÜR aufmachen.
        Wenn du 2 betriebliche Steuernummern hast, kannst du natürlich 2 EÜR erstellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habe eine Steuernummer aus der nichtselbständigen Tätigkeit als Angestellter. Für das kleine eBay - Gewerbe habe ich keine separate betriebliche Steuernummer.

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            #6
            Für das kleine eBay - Gewerbe habe ich keine separate betriebliche Steuernummer.
            Dafür kannst du doch deine Steuernummer als Angestellter verwenden. Wie hast du denn das bisher gemacht ?

            Du kannst aber auch mit deinem Finanzamt vorab klären, ob die überhaupt zwei EÜR wollen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ja, für das eBay - Gewerbe hab ich meine normale Angestellten - Steuernummer genommen.
              Danke für Deine Hilfe!
              Ich klär das mit dem Finanzamt.
              Freundlicher Gruß

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