Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V - Einkünfe aus Vermietung - Erhaltungsaufwendungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V - Einkünfe aus Vermietung - Erhaltungsaufwendungen

    Ich habe da eine Frage zu den Erhaltungsaufwendungen, bzw. was dazu gehört.

    Ich vermiete mein Elternhaus.

    In dem Dorf wo das steht, hat sich eine Energiegenossenschaft gegründet. Ziel: Das Dorf mit Fernwärme (Bioenergie von zwei ansässigen Landwirten)
    zu versorgen. Gute Idee, dachte ich mir. Da machst du mit. Bin also der Genossenschaft beigetreten und habe für 500 Euro einen Genossenschaftsanteil
    erworben. Nun wird das Haus an die Fernwärne angeschlossen. Kosten: 2x 2000 Euro Kapitalzuschuss + das, was die hausinterne Installation kostet.

    Welche dieser Kosten kann ich als Erhaltungsaufwendugnen absetzen?

    Sicherlich dass, was die hausinterne Installation kosten wird (Anschluss an den Heizkreislauf, Warmwasserspeicher und Anschluss an den Warmwasserspeicher).
    Aber wie ist das mit den 2x 2000 Euro Kapitalzuschuss? Sind das auch Erhaltungsaufwändungen? Und was ist mit dem Genossenschaftsanteil? Einerseits ist der
    die Voraussetzung für das Ganze. Andererseits ist es Geld, dass man bei verlassen der Genossenschaft zurück bekommt. So ähnlich wie Betriebskosten. Alles was
    ich in 2024 bezahle (Müll, Wasser, Versicherung), muss ich als Ausgaben bei der Steuer angeben. Alles was der Mieter in 2024 an Betriebskosten an mich bezahlt,
    sind Einnahmen. Das wird dann für das Steuerjahr 2024 verrechnet. Gibt man den Genossenschaftsanteil in 2024 als Ausgabe an, und wenn man die Genossenschaft
    wieder verlässt (z.B. durch den Verkauf des Hauses), dann ist das was man dann bekommt, in dem Jahr eine Einnahme?

    Hatt schon mal jemand das Problem? Kennt sich jemand damit aus?

    Grüße

    #2
    Die Hausanschlusskosten wirst du geltend machen können, wenn sie als solche ausgewiesen werden, den Genossenschaftsanteil m. E. nicht.

    Das ist aber alles Steuerrecht und kein Thema der elektronischen Steuererklärung. Solche Genossenschaften werden ja steuerlich beraten,

    die könnten ihre Mitglieder auch zum Thema Steuern informieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X