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Vielleicht etwas seltsame Frage zur Schenkungssteuer

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    Vielleicht etwas seltsame Frage zur Schenkungssteuer

    Mein Vater hatte für mich eine Privatrente bei einer Versicherung abgeschlossen, aber nicht auf meinen Namen, sondern er gab sie meiner Schwester auf den Namen, die sie mir dann überlassen sollte.
    Über diese innerfamiliäre Vereinbarung existieren keine schriftlichen Unterlagen.
    Die Rente wurde fällig, und wurde in einem an meine Schwester ausgezahlt: 40 000 Euro.
    Wie vereinbart überwies mir meine Schwester das Geld: 20000 Ende Dezember 2024, und 20000 Ende Januar 2025.
    Muss ich jetzt 15 % Schenkungssteuer auf 20000 Euro zahlen, obwohl es sich eigentlich von Anfang an um mein eigenes Geld gehandelt hat? (Geschwisterfreibetrag 20000 Euro, Steuerklasse II)

    Gibt es irgendeine vernünftige Möglichkeit das FA davon zu überzeugen, keine Schenkungssteuer zu berechnen, oder ist das in diesem Fall aussichtslos?
    Danke für Antworten hierzu.

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Deshalb nur ganz kurz: Meines Erachtens hast du da Pech !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

      Deshalb nur ganz kurz: Meines Erachtens hast du da Pech !
      Klingt ja nicht sehr optimistisch!

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        #4
        Ich kenne es leider nur zu gut aus eigener Erfahrung:
        Der Nachlass gehört vernünftig mittels Testament geregelt, ansonsten gibt es nur Ärger :-(
        Hätte deine Schwester sich geweigert dir das Geld auszuzahlen hättest du wohl auch kaum eine Chance gehabt dies einzuklagen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Bei den Beiträgen von irthvoice handelt es sich wenig überraschend um Spam, hier auf die etwas geschicktere Weise, indem der Werbelink im zweiten Beitrags ins Zitat eingebaut wurde.

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            #6
            Habe den zweiten Beitrag entsorgt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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