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Steuerbescheid 2 mal bekommen?

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    Steuerbescheid 2 mal bekommen?

    Moin, wir sind so etwas ratlos und ich weiß nicht ob ich hier richtig bin.
    Wir haben bis Jahr 2022 jede Einkommensteuererklärung selber mit Elster gemacht. Wir haben 2023 geheiratet und haben dann es von einen Steuerverein machen lassen. Wir haben dann eine gemeinsame Einkommensteuererklärung unterschrieben und wollten die dann einreichen.
    Nun zum Steuerberater....Wir hatten viiiiele Probleme mit unseren Steuerberater. Nadem er den Mitgliedsbeitrag bekommen hat und alle unterlagen meldet er sich nicht mehr, wir könnten ihn nicht erreichen. Naja irgendwann, nach dem wir eine Aufforderung für die Einkommensteuererklärung 2023 vom Finanzamt bekommen haben, haben wir uns rechtlichen Beistand geholt. Die Einkommensteuererklärung wurde dann vom Steuerberater gemacht und eingereicht. (Innerhalb der Frist denken wir). Das war ca im November 2024. Im Januar 2025 haben wir eine Gutschrift vom Finanzamt erhalten für die Einkommensteuererklärung (Extra nochmal geschaut)
    Eine Steuerbescheid habe ich bis heute nie erhalten. Ich denke das die noch beim Steuerberater liegt!? Dort telefoniere ich bereits seit Anfang Februar 2025 mit den Steuerverein hinterher. Wir haben nur die Gutschrift erhalten.
    Heute kam ein Schreiben vom Finanzamt mit einer Mahnung inkl Mahngebühr, das wir es versäumt haben, die Einkommssteuer zu Zahlen. 850€ und wir haben 1 Woche Zeit...
    Warum bekommen wir eine Gutschrift und sollen dann Nachzahlen. Das schreiben ost an uns beide gerichtet.
    Laut Steuerberater bzw das was er errechnet hat ca 16€, sollten wir, wie wir es auch haben etwas wiederbekommen. 44€ Rückerstattung am 13.1.2025 erhalten.
    Jemand eine Idee was hier falsch sein könnte?

    #2
    Jemand eine Idee was hier falsch sein könnte?
    Ich habe da keine Idee. Mir fällt da nur der Anruf beim Finanzamt ein. Die geben zwar am Telefon manchmal ungern Auskunft,

    aber wie soll man das sonst klären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das wollte ich morgen machen nachdem ich auch beim Steuerverein angerufen habe. Am liebsten würde ich da hinfahren aber ich denke mal, dass man das nicht so einfach machen kann...?
      Laut Mahnschreiben ist es auch die gleiche Steuernummer wie von der Rückerstattung.
      Wenn man eine Gemeinsame Steuererklärung abgibt, bekommt man doch nicht 2 Bescheide oder? Wie erwähnt, den Steuerbescheid haben wir noch nicht erhalten. Ich denke mal, dass dieser noch irgendwo beim Steuerberater liegt

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        #4
        Wenn man eine Gemeinsame Steuererklärung abgibt, bekommt man doch nicht 2 Bescheide oder?
        Nein, man bekommt bei einer Zusammenveranlagung nur einen Steuerbescheid.

        Ich denke mal, dass dieser noch irgendwo beim Steuerberater liegt
        Habt ihr überhaupt eine Kopie der übermittelten Daten und eine Steuerberechnung bekommen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wir haben eine Vorschau bekommen von der Einkommensteuererklärung (Elster) und von dem Steuerverein auch eine Bestätigung was wir in etwa wiederbekommen.
          Es ist auch die überarbeitet Version gewesen. Bei der ersten Version fehlte was und die Daten stimmten nicht.
          Uns hat das Finanzamt im November angeschrieben das wir die abgeben müssen. Das wurde dann wohl auch gemacht (mit viel Druck von uns)
          Im Dezember kam dann eine email, dass ich die Daten und den Pflegegrad von meinen Vater mit einreichen muss bzw der Steuerberater dieses braucht. Ich denke mal, dass Finanzamt wollte dieses sehen...!?
          Im Januar kam dann einfach die Erstattung auf mein Konto.

          Genau wie dachten auch, dass wir nur einen Steuerbescheid bekommen weil wir eine gemeinsame Lohnsteuererklärung eingereicht haben. Da wir eine Gutschrift bekommen haben, haben wir uns auch keine weiteren Gedanken gemacht.
          Dennoch habe ich im Februar mal nachgefragt, wo der Steuerbescheid ist. FALLS dort etwas nicht in Ordnung ist und wir dagegen einspruch einlegen können.
          Wir haben nun den Steuerberater mehrmals angeschrieben und auch der Steuerverein hat dieses getan. Aber bis heute keine Antowrt und auch kein Steuerbescheid. Stattdessen heute im Briefkasten die Aufforderung bzw das Mahnschreiben.

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            #6
            Normalerweise sollte das Finanzamt in der Lage sein, Dir einen Ausdruck des Bescheids bzw. der Bescheide zuzusenden.

            Natürlich kann es zwei Bescheide geben, zum Beispiel wenn der erste geändert wird. Gründe dafür könnten sein, dass eine zweite Erklärung eingegangen ist, oder dass eine Beteiligung an irgendeiner Gesellschaft oder Gemeinschaft besteht usw.

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              #7
              Für mich klingt es nicht unwahrscheinlich, dass der Bescheid für das Jahr der Hochzeit zwar eine Rückzahlung ergibt, aber, falls die Steuerklassen 3/5 gewählt wurden, eine Vorauszahlung fällig wird. Dann wären es zwei Bescheide, einmal Einkommensteuerbescheid und Bescheid über Vorauszahlung.

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                #8
                Vielleicht wurde es auch als zwei Einzelveranlagungen (von Ehegatten) eingereicht und der Bescheid von Ehegatte A erbrachte eine Erstattung und der von Ehegatte B eine Nachzahlung.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Im Dezember kam dann eine email, dass ich die Daten und den Pflegegrad von meinen Vater mit einreichen muss bzw der Steuerberater dieses braucht.
                  Da ist wohl was schief gelaufen. Nach deiner Schilderung habt ihr im November 24 die Steuererklaerung abgegeben; im Dezember wurdet ihr aufgefordert, Daten von deinem Vater anzugeben (wozu?); im Januar 25 erfolgte eine Gutschrift vom Finanzamt, aber ihr keinen Bescheid erhalten; jetzt habt ihr vom Finanzamt eine Mahnung erhalten. Und dann redest du auch mal von einem Steuerberater und dann wieder von einem Steuerverein, was denn nun? Wer hat was gemacht und was hat dein Vater damit zu tun? Es ist ein wenig verwirrend und du solltest mal den genauen Vorgang schildern. Oder besser noch, du fragst mal deinen Steuerberater und/oder deinen Steuerverein nach dem/den Steuerbescheid/en!
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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