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Überstunden-Auszahlung nach Kündigung und ALG

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    Überstunden-Auszahlung nach Kündigung und ALG

    Hallo zusammen,


    Letztes Jahr hab ich von Januar 2024 bis Mitte Februar Arbeitslosengeld erhalten, Ende Januar 2024 habe ich von meinem alten Arbeitgeber (gekündigt zum 31.12.23) noch die Überstunden ausgezahlt bekommen. Wo und wie geb ich das in der Steuererklärung an?

    Vielen Dank schonmal!


    #2
    Das hängt natürlich davon ab, welche Software Du verwendest.

    Hast Du denn keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten?

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      #3
      Hab es bis jetzt immer direkt über Elster gemacht. Hatte überlegt diesmal mit Wiso zu machen. Gerne beide Erklärungen.
      Ja ich hab eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, die wurde mir bei Wiso aber nicht akzeptiert, weil keine Abzüge für Krankenversicherung etc. ausgewiesen waren
      Zuletzt geändert von Marie30; 06.03.2025, 22:18.

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        #4
        Zitat von Marie30 Beitrag anzeigen
        Ja ich hab eine Lohnsteuererklärung erhalten
        Wenn Du eine Lohnsteuerbescheinigung hast, die musst Du in der jeweiligen Software entsprechend eintragen. Eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht

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          #5
          ... Bzw. gibt es natürlich sowohl bei Mein Elster als auch bei Wiso die Möglichkeit des Bescheinigungsabrufs, das werden die Daten dann automatisch eingetragen.

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            #6
            Das weiß ich, so hab ich es auch erst versucht. Dann kam bei Wiso die Fehlermeldung, da eben nur Steuerabzüge und keine Beiträge an Kranken und Rentenversicherung gingen. Ab da wusste ich nicht weiter, wie ich das angeben soll oder was ich ändern muss

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              #7
              Dann kam bei Wiso die Fehlermeldung, da eben nur Steuerabzüge und keine Beiträge an Kranken und Rentenversicherung gingen
              Vermutlich ist das nur ein Hinweis, den du als gelesen markieren musst.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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