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    Einkommensteuererklärung

    Hallo Zusammen,

    wir sind in 2023 ins USA umgezogen. In Deutschland haben wir ein Haus vermietet. Darf ich fragen, wie/ mit welcher Formular wir dieses Einkommensteuer erklären? Vielen Danke!

    MfG,
    Jiong

    #2
    Darf ich fragen, wie/ mit welcher Formular wir dieses Einkommensteuer erklären?
    Die ESt 1 C (beschränkte Steuerpflicht) müsste ab 2024 zutreffen. Das Formular für 2024 wird erst in der letzten Märzwoche freigeschaltet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie,

      ich gehe davon aus dass ich Anlage V nutzen soll um unser Einkommen aus Vermietungen zu verfassen.
      Soll ich Anlag AUS ausfuellen und mein Einkommen in USA eintragen?

      MfG,
      Jiong

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        #4
        wir haben keine deutsche Buergerschaft.

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          #5
          Soll ich Anlage AUS ausfuellen und mein Einkommen in USA eintragen?
          Nein, wozu soll das gut sein ? Du bist beschränkt steuerpflichtig und hast dich 2024 nicht in Deutschland aufgehalten, außer vielleicht im Urlaub

          Du musst hier nur deine Vermietungseinkünfte versteuern.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hi Charlie,

            vielen Dank fuer deine Antwort.
            Stimmt es dass es in unserem Fall eine Zusammenveranlagung nicht mehr moeglich ist?
            Meine Frau soll in dem Fall fuer das Einkommen aus der Vermietung seperat ein Steuererklaerung abgeben?

            MfG,
            Jiong

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              #7
              Stimmt es dass es in unserem Fall eine Zusammenveranlagung nicht mehr moeglich ist?
              So ist das !

              Meine Frau soll in dem Fall fuer das Einkommen aus der Vermietung seperat ein Steuererklaerung abgeben?
              Gehört euch das Haus zusammen ? Dann muss tatsächlich jeder eine eigene Erklärung abgeben oder ihr reicht in Absprache

              mit dem deutschen Finanzamt für das Haus eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung ein und erklärt eure Anteile

              In der Einkommensteuererklärung über die Anlage V-Sonstige. Das sind dann zwar 3 Erklärungen, aber es macht nicht mehr

              Arbeit und man kann das Haus als Einheit erklären.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hi Charlie,

                danke! Das Haus gehoert uns zusammen. Ich werde versuchen mal eine Feststellungserklaerung zu machen. Kann es steuerlich guensitiger sein oder ist das gleich wenn wir jeder eine Erklaerung abgeben?

                MfG,
                Jiong

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                  #9
                  Kann es steuerlich guensitiger sein oder ist das gleich wenn wir jeder eine Erklaerung abgeben?
                  Steuerlich ist kein Unterschied, aber man erspart sich die externe Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben für das Haus.

                  Das ist ja auch ein gewisser Aufwand.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Hi Charlie,

                    jetzt habe ich eine etwas komplizierte Sache.
                    Meine Arbeitsgeber in Deutschland hat mir 4 Lohnsteuerbescheinigung geschickt.
                    Auf jede Bescheinung habe ich in "3. Bruttoarbeitslohn einschliesslich Sachbezuege ohne 9. und 10." und "4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3." Zahl.
                    Ich habe eigentlich nichts fuer den alten arbeitsgeber gearbeitet. Wenn ich in die Verdienstabrechung anschaut, entpricht meine Bruttoarbeitslohn "RSU Versteuerung" Lohnart 446. und entspricht "4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3." Lohnsteuer dort und Lohnart 710.

                    Darf ich fragen wo soll ich die Zahl bei der Erklaerung eingeben? In Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit? Dort finde ich aber nicht wo ich mein Lohnsteuer eintragen kann.
                    Soll ich die in " Erträge aus Kapitalvermögen" eintragen? Hier finde ich auch nicht richtig.

                    MfG,
                    Jiong

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                      #11
                      Auf Anhieb weiß ich das nicht. Du schreibst:
                      Mein Arbeitgeber in Deutschland ...
                      Bekommst du deinen Lohn von einem deutschen Arbeitgeber ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Ja. Das ist eine deutsche Firma.
                        Eine GmbH & Co. KG Firma.

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                          #13
                          Wird der Lohn in den USA versteuert und nur die Aktienoptionen in Deutschland ? Du schreibst ja von Lohnsteuerbescheinigungen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            ich habe die Lohnsteuerbescheiningen von Deutschland bekommen. Die ehemalige Firma hat sie per Post zugeschickt.
                            Ich habe Steuerklasse sechs auf der Bescheinigunen.
                            Die sind die gleiche Lohnsteunerbescheiniungen wie ich frueher in Deutschland bekommen.
                            In USA muss ich die Einkommene in meiner Steuererklaerung eintragen und dort auch eintragen wieviel Steuer ich in Deutschland schon bezahlt habe.

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                              #15
                              Die ehemalige Arbeitsgeber ist eine Tochterfirma von der amerikanishen Firma wo ich jetzt arbeite.
                              Von daher habe ich alle Kontakte noch da.

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