Hi Charlie,
auf meine Lohnsteuerbeschnigungen aus Deutschland sind eigentlich nur die Aktienoptionen.
Mein Gehalt in USA wird ganz normal in USA vesteuert.
Aber das Einkommen auf meinen deutschen Lohnsteuerbescheinigungen trage ich manuell ein wenn ich in USA Einkommensteuer erklaeren. (In USA muss man Einkommen aus Weltweit eintragen)
In Deutschland muss ich das Einkommen aus den deutschen Lohnsteuerbescheinigungen irgendwo auch eintragen wenn ich den Einkommensteuern erklaeren.
Bin aber nicht sicher wo und wie.
Ich sehe dass ich fuer Steuerklasse 6 in Anlage N Arbeitslohn und Lohnsteuer eintragen kann.
Aber was soll ich in Hauptvordruck (ESt 1 C) -> Erklärung der Einkünfte dort eintragen? Nichts? oder soll ich die Arbeitslohn zuerst eintragen und spaeter in Anlage N nochmal Arbeitslohn und Lohnsteuer eintragen?
Ich bin nicht sicher ob mein Einkommen als " Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" betrachten soll. Ich habe eigentlich nicht wirklich gearbeitet.
MfG,
Jiong
auf meine Lohnsteuerbeschnigungen aus Deutschland sind eigentlich nur die Aktienoptionen.
Mein Gehalt in USA wird ganz normal in USA vesteuert.
Aber das Einkommen auf meinen deutschen Lohnsteuerbescheinigungen trage ich manuell ein wenn ich in USA Einkommensteuer erklaeren. (In USA muss man Einkommen aus Weltweit eintragen)
In Deutschland muss ich das Einkommen aus den deutschen Lohnsteuerbescheinigungen irgendwo auch eintragen wenn ich den Einkommensteuern erklaeren.
Bin aber nicht sicher wo und wie.
Ich sehe dass ich fuer Steuerklasse 6 in Anlage N Arbeitslohn und Lohnsteuer eintragen kann.
Aber was soll ich in Hauptvordruck (ESt 1 C) -> Erklärung der Einkünfte dort eintragen? Nichts? oder soll ich die Arbeitslohn zuerst eintragen und spaeter in Anlage N nochmal Arbeitslohn und Lohnsteuer eintragen?
Ich bin nicht sicher ob mein Einkommen als " Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" betrachten soll. Ich habe eigentlich nicht wirklich gearbeitet.
MfG,
Jiong
Kommentar