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    #16
    Hi Charlie,

    auf meine Lohnsteuerbeschnigungen aus Deutschland sind eigentlich nur die Aktienoptionen.
    Mein Gehalt in USA wird ganz normal in USA vesteuert.
    Aber das Einkommen auf meinen deutschen Lohnsteuerbescheinigungen trage ich manuell ein wenn ich in USA Einkommensteuer erklaeren. (In USA muss man Einkommen aus Weltweit eintragen)
    In Deutschland muss ich das Einkommen aus den deutschen Lohnsteuerbescheinigungen irgendwo auch eintragen wenn ich den Einkommensteuern erklaeren.
    Bin aber nicht sicher wo und wie.
    Ich sehe dass ich fuer Steuerklasse 6 in Anlage N Arbeitslohn und Lohnsteuer eintragen kann.
    Aber was soll ich in Hauptvordruck (ESt 1 C) -> Erklärung der Einkünfte dort eintragen? Nichts? oder soll ich die Arbeitslohn zuerst eintragen und spaeter in Anlage N nochmal Arbeitslohn und Lohnsteuer eintragen?
    Ich bin nicht sicher ob mein Einkommen als " Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" betrachten soll. Ich habe eigentlich nicht wirklich gearbeitet.

    MfG,
    Jiong

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      #17
      Hi Charlie,

      haben Sie vielleicht ein paar Vorschlaege fuer mich?

      MfG,
      Jiong

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        #18
        Ich bin nicht sicher ob mein Einkommen als " Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" betrachten soll.
        Die Aktienoptionen sind ein geldwerter Vorteil aus einem Arbeitsverhältnis und als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu erklären.

        M. E. gehören die in der Anlage N erklärt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Hi Charlie,

          danke!
          Soll ich in "Hauptvordruck (ESt 1 C) -> Erklärung der Einkünfte" mal das gesamte Einkommen zuerst mal eintragen? Und dann in Anlage N nochmal?
          Oder soll ich direkt in Anlage N mein Einkommen entragen und das reicht?

          MfG,
          Jiong

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            #20
            Oder soll ich direkt in Anlage N mein Einkommen eintragen und das reicht?
            M. E. reicht das, doppelt darf man nichts erfassen !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Hi Chrarlie,

              es gibt eine Frage und fragt ob "Ich war in den letzten 10 Jahren vor diesem Zeitpunkt als Deutscher insgesamt mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig."
              Wenn ich in Deutschland war, war ich mehr als 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig. Aber ich habe keine deutsche Staatsbürgerschaft. Soll ich hier ein "Nein" eintragen?

              MfG,
              Jiong

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                #22
                Hi Charlie,

                darf ich fragen ob es richtig bin die obere Frage mit nein beantowrten?
                Danke!

                MfG,
                Jiong

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                  #23
                  In welchem Formular und welcher Zeile wird diese Frage gestellt ? Bei dem Wortlaut ".... als Deutscher" würde ich spontan Nein für richtig halten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #24
                    Das ist in ESt beschränkt (ESt 1 C)2024 und in Hauptvordruck (ESt 1 C) Zeile 70.

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                      #25
                      Die Fragestellung betrifft das Außensteuergesetz und zwar dessen § 2. Meines Erachtens darfst du als nicht deutscher Staatsbürger

                      die Frage mit Nein beantworten. https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__2.html
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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