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Fundraising-Erlöse sind doch sicher steuerpflichtig, oder?

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    Fundraising-Erlöse sind doch sicher steuerpflichtig, oder?

    In der letzten Zeit werden zunehmend über Fundraising-Portale Spendenaktionen gestartet.

    Beispiel: für die Eltern eines im Straßenverkehr getöteten Kindes werden 40.000 Euro gesammelt. Bei anderen Schicksalen manchmal noch wesentlich höhere Beträge.

    Sind nicht, bei aller Tragik, diese Zuwendungen trotzdem steuerpflichtig? Wie gehen die Finanzämter damit um, wenn sie von so etwas Kenntnis erlangen?

    Danke für eine Einschätzung.

    #2
    Das ist eine sehr gute Frage für einen Steuerberater!

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      #3
      Ich möchte noch einmal auf meine Frage zurückkommen, auch wenn sie nicht gerade ein Alltagsthema beschreibt. Aber sie lässt mir keine Ruhe.

      Konstruiertes Beispiel: mein Haus brennt ab, und mir werden über eine online-Hilfsaktion 100.000 Euro zuteil.

      Wenn ich den Hilfetexten von "gofundme" vertraue, dann fiele unter bestimmten Bedingungen für diese Summe keine Schenkungssteuer an. Ich kann es kaum glauben! Nicht, dass ich es den Opfern von existentiellen Schicksalsschlägen nicht gönnen würde, aber wäre dem tatsächlich so?

      Weiß jemand, wie ein tatsächlicher Fall vom Finanzamt bewertet wurde?

      "Wenn die Spende 2.244 € (vorübergehend 3.244 € pro Spender im Jahr 2021) nicht übersteigt, muss der Empfänger der Spende keine Schenkungssteuer entrichten. Bei Schenkungen von nahen Verwandten können Sie 5.604 € (vorübergehend 6.604 € im Jahr 2021) steuerfrei spenden. Mit Crowdfunding können Sie sicher 100.000 € aufbringen, ohne Schenkungssteuer zu zahlen, solange Ihre Spende weniger als 2.244 € pro Spender beträgt (vorübergehend 3.244 € im Jahr 2021). Wenn mehr Spenden pro Spender getätigt werden, wird eine Schenkungssteuer von 30 % auf Spenden bis zu 124.726 € fällig. Schenkungen, die diesen Betrag übersteigen, unterliegen einer Schenkungssteuer von 40 %. Solche Schenkungen sind bei Crowdfunding-Kampagnen äußerst selten."
      Zuletzt geändert von MBPunkt; 20.03.2025, 06:46.

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        #4
        Das wird hier wohl kaum einer zutreffend beantworten können oder wollen, da dies ausschließlich das Steuerrecht betrifft.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Hallo MBPunkt!

          Wieso lesen Sie nicht mal das deutsche (!) Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuergesetz hierzu? Wenn Sie die Inhaltsübersicht querlesen, stoßen Sie sehr schnell auf den einzigen Paragraphen, der zur Beantwortung der Frage notwendig ist!

          Wieso lesen Sie auf solch einer Seite wie gofundme, anstatt mal ordentlich im Internet zu recherchieren und auf deutschen (!) Fachseiten nachzulesen, wie und warum der Hase "Schenkungssteuer in Deutschland" läuft?

          Es wäre auch nicht schlecht, mal im Impressum nachzulesen, wer denn hinter gofundme steckt und vor allem, aus welchem Lande auf dieser Erdkugel die Verfasser stammen - und dann mal überlegen, ob die Auskünfte an dieser Stelle wirklich vertrauenswürdig sein können ...
          Zuletzt geändert von Uwe64; 20.03.2025, 10:10.

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            #6
            Hallo MBPunkt!

            Bei der Schenkungsteuer ist man schnell beim richtigen Ergebnis - bei der Einkommensteuer nicht, siehe hier:

            https://www.mdw-steuerberatung.de/ak...ahmen-sein.htm

            deshalb: bei unklaren / entsprechenden Verhältnissen unbedingt steuerliche Beratung einholen!
            Zuletzt geändert von Uwe64; 20.03.2025, 12:22.

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              #7
              Ich danke für die Beiträge sowie den Link, auch wenn mein Thema nicht die direkte Anwendung der Steuererklärung betrifft.

              Ich nahm an, dass die Fragestellung aber doch interessant sein könnte und unter "Allgemein und Projekt" ganz gut aufgehoben ist.

              Selbstverständlich Uwe64 hatte ich mich vor meinem Thema auch in diversen deutschen Quellen zur "Schenkungssteuer" belesen.

              Und sowieso würde ich selbst als Begünstigter einfach eine solche Schenkung in der Steuererklärung angeben und das Finanzamt entscheiden lassen.

              Aktuell ist in hier in Hamburg ein 7-Jähriger vor den Augen des Vaters von einem Müllfahrzeug überrollt und getötet worden. Eine Spendenaktion hat bisher 86.000 € erbracht.

              Die begünstigte Familie ist der Öffentlichkeit, also auch dem Finanzamt bekannt.

              Was passiert nun im Jahr 2026, wenn diese Einnahme in der Steuererklärung der Familie nicht auftaucht?

              Wird der prüfende Finanzbeamte sagen: "Schwamm drüber, die Familie leidet ohnehin ohne Ende" oder wird er streng steuerrechtlich vorgehen?

              Aber gut, diese moralische Frage gehört hier vielleicht wirklich nicht hin.

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                #8
                Da es sich m. E. nicht um eine der sieben Einkunftsarten handelt, hat es in einer Einkommensteuererklärung nichts verloren.

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                  #9
                  Sondern? Wie erklärt man solch eine Spende gegenüber dem Finanzamt?

                  Mir ist ein weiterer Fall bekannt, bei dem noch nicht einmal über ein "Spendenportal" sondern direkt über ein Konto des Empfängers 98.000 € wegen eines privaten, wirtschaftlichen Totalschadens beim Hauskauf zusammen gekommen waren.

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                    #10
                    Ich sehe wie gesagt ertragsteuerlich keinen Bedarf für eine Erklärung. Einen Lottogewinn muss man auch nicht erklären.

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                      #11
                      Hallo MBPunkt!

                      da Sie ja anscheinend nicht recherchieren, was ich empfehle, und auch meine Links nicht lesen - wohl grad keine Lust ...

                      - schenkungsteuerlicher Freibetrag unter Fremden 20.000€ alle 10 Jahre

                      - einkommensteuerlich relevant nur in Sonderfällen siehe meinen Link
                      Zuletzt geändert von Uwe64; 20.03.2025, 14:21.

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                        #12
                        @ Uwe64: Top! Komplett richtig!

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                          #13
                          Hier auch nochmal die Rechtsvorschriften dazu:

                          Einkommensteuer (EStG)

                          Falls Einnahmen über GoFundMe als steuerpflichtiges Einkommen gelten (z. B. bei geschäftlicher Nutzung), sind sie nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig:
                          • § 2 Abs. 1 EStG → Einkunftsarten (z. B. gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit)
                          • § 15 EStG → Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                          • § 18 EStG → Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                          Wenn die Einnahmen privat und uneigennützig sind, fällt keine Einkommenssteuer an.

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